München: Angebliches Anti-Jetlag-Armband darf nicht mehr beworben werden

Das Schmuckstück soll gegen Müdigkeit im Flugzeug helfen. Ein Münchner Gericht stoppt Werbung. München - M
von  John Schneider
Ein Armband-Hersteller warb 2017 mit einem Armband gegen Jetlag - ohne Beweise für eine Wirkung zu haben.
Ein Armband-Hersteller warb 2017 mit einem Armband gegen Jetlag - ohne Beweise für eine Wirkung zu haben. © V. Hartmann/dpa-Archivbild

Das Schmuckstück soll gegen Müdigkeit im Flugzeug helfen. Ein Münchner Gericht stoppt Werbung.

München - Mit einer Anzeige für ein Armband, das angeblich bei langen Flügen für Entspannung sorgen soll, erregte ein bayrisches Unternehmen den Zorn eines Vereins, der unter anderem die Interessen von Apotheken und Ärzten vertritt. Der Fall landete gestern am Oberlandesgericht (OLG).

Die umstrittene Anzeige war 2017 im Bordmagazin der Ex-Fluglinie Air Berlin erschienen. Darin wird eine Frau zitiert, die als Vielfliegerin vorgestellt wird und erklärt, dass sie dank des Armbandes ohne Müdigkeit lange Flüge überstehe. Das sei irreführende Werbung, so der klagende Verband. Das Silikon-Band mit Quarzmehl-Einlage bewirke gar nichts. Es fehle auch jeder wissenschaftliche Beweis.

Sachverständiger kann keine Wirkung finden

Das beklagte Unternehmen wehrt sich und argumentiert unter anderem damit, dass der Verband gar nicht legitimiert sei zu klagen, da man nicht in Konkurrenz zu dessen Vereinsmitgliedern stehe. Das Landgericht hatte einen Sachverständigen beauftragt, die Wirkung des Armbandes zu prüfen. Der konnte keine Wirkung feststellen. Die Richter der ersten Instanz gaben der Klage daher in vollem Umfang statt. Wogegen der Armband-Anbieter Berufung einlegte.

Ohne Erfolg. Der Senat glaubt sogar, dass das Sachverständigengutachten gar nicht notwendig gewesen sei. Der bayrische Anbieter der Armbänder hatte keinerlei Belege für die Wirkung des Armbandes vorgelegt. Schon deshalb sei die Klage abzuweisen, wenn auch mit anderer Begründung als in der Entscheidung des Landgerichts.

Die OLG-Richter schlagen deshalb eine Rücknahme der Berufung vor. Der Armband-Anbieter berät sich kurz und bläst das aussichtslose Unterfangen tatsächlich ab.

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