München: 44-Jähriger tritt auf den Kopf seines Opfers ein

Der Angeklagte wird vor dem Landgericht des versuchten Totschlags bezichtigt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.
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Der Angeklagte Mohamed E. wird in den Gerichtssaal geführt.
Petra Schramek Der Angeklagte Mohamed E. wird in den Gerichtssaal geführt.

Der Angeklagte wird vor dem Landgericht des versuchten Totschlags bezichtigt. Am Dienstag wird der Prozess fortgesetzt.

München - Der Streit entzündete sich an einem Ed-Sheeran-Song. Während sich Mohamed E. (44) freute, im Goethe-Pub zu seinem Lieblingslied tanzen zu können, beschwerte sich das spätere Opfer Ben G. (Name geändert) am 24. Februar gegen Mitternacht über die Musik.

Es kam zu einem Wortgefecht, dann verließen beide das Lokal. Auf der Goethestraße eskalierte der Streit. Ben G. schlug dem Angeklagten mit einer Flasche auf den Kopf, der wusch sich das Blut der Platzwunde ab und verfolgte ihn

Getreten und zurückgelassen - versuchter Totschlag?

Am Hauptbahnhof stellte er den Mann. Und obwohl sich Ben G. in diesem Moment bei ihm entschuldigte, brachte der Angeklagte sein Opfer mit einem Tritt zu Boden und trat ihm vier Mal gegen den Kopf. Für Staatsanwalt Laurent Lafleur war das versuchter Totschlag. Der Angeklagte habe sein Opfer "bewusstlos, blutüberströmt und regungslos am Boden in seiner eigenen Blutlache liegen" lassen.

Mohamed E. gibt die Tritte zu. Sein Mandant habe Ben G. aber nicht töten wollen, erklärt sein Verteidiger.

Auf der Anklagebank sitzt auch ein Spezl (47) des Treters. Wegen Beihilfe. Er soll verhindert haben, dass jemand dem Opfer zu Hilfe kommen konnte. Doch was der 47-Jährige am Freitag sagt, steht im Widerspruch zu früheren Aussagen. Der Vorsitzende Richter Norbert Riedmann unterbricht den Prozess. Am Dienstag wird fortgesetzt.

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  • Frauko Waschke am 15.09.2020 17:13 Uhr / Bewertung:

    Das "Opfer" war, wie man lesen kann, derjenige, der zuerst aggressiv und zuerst hand-, bzw. flaschengreiflich geworden ist. Daher muss ich ihm mein Mitleid "leider" versagen. Ich verstehe, dass der Angeklagte im Affekt letztlich auch nicht zimperlich war.

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