Apotheker will Entschädigung von der Stadt München

Ein Apotheker hat von der Stadt Entschädigung wegen Bauarbeiten am Pasinger Bahnhofsplatz verlangt. Die Arbeiten hätten seine Existenz zerstört, meint er. Das Gericht sieht es anders.
jot |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Kein Erfolg für Robert Scheerer: Der Apotheker scheitert am Oberlandesgericht.
jot Kein Erfolg für Robert Scheerer: Der Apotheker scheitert am Oberlandesgericht.

München - Die Enttäuschung war Robert Scheerer (69) ins Gesicht geschrieben. Der Ex-Apotheker liegt seit Jahren mit der Stadt im Clinch. Er verlangt eine Entschädigung für den Umsatzeinbruch, den die Bauarbeiten am Pasinger Bahnhofsplatz verursacht haben. Doch er ist am Donnerstag am Oberlandesgericht (OLG) mit der Klage wohl endgültig gescheitert.

Die Apotheke hat er verkaufen müssen

Lärm, Schmutz und schlechte Erreichbarkeit hätten seine Kunden vergrault. "Wer das fünf Jahre in Kauf nehmen muss, kommt irgendwann nicht mehr", sagte Scheerer zur AZ. Inzwischen habe er die Apotheke verkaufen müssen:

weit unter Wert, ebenfalls aufgrund der Baustelle. Robert Scheerer verlangt 699.000 Euro Entschädigung von der Stadt. Doch der Vorsitzende des OLG-Senats macht ihm keine Hoffnung.

Die Berufung wird wohl abgewiesen 

"Stand jetzt wird die Berufung abgewiesen", sagt Thomas Steiner. Scheerer konnte offenbar nicht beweisen, dass allein die Baustelle schuld an den Verlusten war. Seine Frau kommentierte bitter: "Ich verliere den Glauben an den Rechtsstaat."

Scheerer bleibt jetzt wohl nur übrig, die Berufung zurückzuziehen, um zumindest die Kosten des Rechtsstreits zu mindern.

Lesen Sie hier: Pop-Up-Store in München - Bundeswehr zieht in die Pasing Arcaden

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.