Müller-Wohlfahrt erstreitet 12.000 Euro vor Gericht

Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt ist bald um 12.000 Euro reicher: Am Münchner Landgericht hat der Star-Mediziner den Vorschuss, den er seinem ehemaligen Anwalt für eine Klage gezahlt hatte, wieder zugesprochen bekommen.
München - Nein, Hans-Wilhelm Müller-Wohlfahrt (74) mag sich nicht sehen lassen am Freitagvormittag im Sitzungssaal 28 des Münchner Landgerichts.
"Berufliche Verpflichtungen ...", murmelt sein Anwalt Alexander Moser auf dem Flur. Lächelt, und schaut siegessicher dabei. Zurecht.
Denn am Ende gewinnt er den Prozess für den ehemaligen Bayern-Mannschaftsarzt auch ohne dessen schillernde Anwesenheit: Weil der Gegner, Müller-Wohlfahrts früherer Anwalt René H., nämlich ebenfalls nicht aufkreuzt, verhängt Richter Michael Baumgartner ein Versäumnisurteil: Damit ist der Star-Mediziner wohl bald um 12 000 Euro reicher – die muss ihm sein Ex-Anwalt nämlich nun zurückzahlen.
Vorschluss für eine Anklage
Es geht um einen Vorschuss, den Müller-Wohlfahrt vor drei Jahren an René H. gezahlt hat, damit der für ihn eine "Stufenklage um Auskunft" einreicht. Offenbar ging es darum, die Tätigkeiten eines weiteren Ex-Anwalts zu überprüfen. H. behauptet, die Klage für seinen Mandanten auch eingereicht zu haben.
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Zum Prozess ist es aber nie gekommen, denn das Papier ist laut Richter Baumgartner nie bei Gericht eingegangen. Müller-Wohlfahrt geht deshalb davon aus, von H. belogen worden zu sein. Er entzog ihm das Mandat, reichte Klage gegen ihn ein und forderte den 12 000-Euro-Vorschuss zurück.
Schuldet Müller-Wohlfahrt seinem Anwalt Geld?
Das "bisschen an vorhergehender Tätigkeit" in dieser Sache sei wertlos, sie habe ja zu keinem Ergebnis geführt. Auf sich sitzenlassen wollte René H. das aber nicht – und präsentierte seinerseits eine Rechnung: Müller Wohlfahrt schulde ihm umgekehrt 21.000 Euro aus 15 anderen Mandaten, für die er 2014 tätig geworden sei.
Diese Gelder habe der Star-Mediziner nie bezahlt. Rechne man diese Schulden mit dem Vorschuss gegen, blieben noch immer 9000 Euro, die er vom Star-Doc zu bekommen habe. Damit wird’s nun nichts. René H., so urteilt der Richter, muss zahlen. Außer er legt noch Einspruch gegen das Versäumnisurteil ein. Das müsste er bis Mitte April.