Moshammer-Mörder könnte zeitnah abgeschoben werden

Der wegen des Mordes an dem Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker könnte in absehbarer Zeit in sein Herkunftsland abgeschoben werden.
AZ/dpa |
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Modezar Rudolph Moshammer mit seinem Hündchen Daisy bei einer Pressekonferenz über "Holiday on Ice".
Modezar Rudolph Moshammer mit seinem Hündchen Daisy bei einer Pressekonferenz über "Holiday on Ice". © Soeren Stache/dpa/Archivbild

München - Mittlerweile sei durch den Irak die Identität des Mannes anerkannt, teilte das Landesamt für Asyl und Rückführungen auf Anfrage mit. Das notwendige Passersatzpapier liege vor. "Nun befinden wir uns in enger Kooperation mit der Bundespolizei, der Justiz und den irakischen Behörden zur Organisation und Durchführung eines zeitnahen Rückführungsfluges des Betroffenen."

Moshammer-Mörder: Schon bald Abschiebung?

Die Staatsanwaltschaft München I hatte bereits im November 2022 erklärt, dass sie im Falle einer Abschiebung aus der Haft heraus von einer weiteren Vollstreckung der Haftstrafe absehen würde. Der Mann dürfte dann lebenslang nicht mehr nach Deutschland einreisen. Die Staatsanwaltschaft hatte aber eine Entlassung aus der Haft auf zur Reststrafenbewährung innerhalb Deutschlands abgelehnt.

Damit sind die zentralen Voraussetzungen für die Abschiebung geschaffen. Der Anwalt des Mannes, Adam Ahmed, hatte am Wochenende gesagt, sein Mandant hoffe auf die Abschiebung. Er hatte deshalb den Antrag auf Haftentlassung in Deutschland zurückgenommen. Ahmed kündigte aber an, den Antrag erneut zu stellen, falls sein Mandant in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werde. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall ablief.

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Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.

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5 Kommentare
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  • SL am 18.01.2023 08:34 Uhr / Bewertung:

    Er könnte abgeschoben werden? Er muss abgeschoben werden. Aber sicher startet und landet dann wieder kein Flugzeug nach und in Bagdad. Zudem muss er ja mit mindestens 12 Bundespolizisten begleitet werden. Also schnell weg mit ihm und ohne Rückfahrtschein

  • Der Pipopax am 17.01.2023 18:29 Uhr / Bewertung:

    Droht diesem Menschen im Irak nicht Gefängnis und Folter? Wie kann man in so einem Fall abschieben? Spielen die Menschenrechte denn gar keine Rolle mehr? Ausserdem ist er nun seit fast zwanzig Jahren in Deutschland, wenn auch im Gefängnis natürlich, aber hat er da nicht trotzdem ein Anrecht auf die Deutsche Staatsbürgerschaft?

  • Besserwisser111 am 17.01.2023 19:55 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der Pipopax

    Ich hoffe, dass alles Ironie ist. Endlich eine gute Nachricht. Er sollte aber in irakischen Gefährten den Rest seines Lebens bleiben

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