Moshammer-Mörder hofft auf Abschiebung in den Irak
München - "Ja, mein Mandant will und wird in den Irak zurückkehren", sagte sein Verteidiger Adam Ahmed am Samstag der Deutschen Presse-Agentur in München. Zuvor hatte die "Bild"-Zeitung darüber berichtet.
Chancen auf vorzeitige Entlassung stehen schlecht
Er gehe davon aus, dass die Abschiebung erfolgen werde, teilte der Jurist der Zeitung mit. Den Antrag auf Entlassung in Deutschland habe er deshalb zurückgenommen. Ahmed hofft, dass es nun zügig vorangeht. "Sollte er in den nächsten zwei Wochen nicht abgeschoben werden, würde ich den Antrag erneut stellen."
Die Chancen auf eine Entlassung stehen ohnehin nicht gut. Darauf hatte das zuständige Landgericht Regensburg zuvor schriftlich hingewiesen. Eine Entlassung komme nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht, hatte ein Gerichtssprecher am Freitagabend erklärt. Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar - also Sonntag - möglich gewesen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft.
Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden. Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte die besondere Schwere der Schuld fest.
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