Antrag zurückgenommen: Moshammer-Mörder bleibt in Haft

Der als Mörder des Münchner Modezaren Rudolph Moshammer verurteilte Iraker bleibt in Haft.
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Rudolph Moshammer
Rudolph Moshammer © dpa

München/Regensburg - Der Anwalt des Verurteilten habe den Antrag auf Haftentlassung zurückgenommen, sagte ein Sprecher des Landgerichts Regensburg am Freitagabend. Das "Straubinger Tagblatt" berichtete darüber zuerst.

Anwalt zieht Antrag auf Haftentlassung zurück

Der Rücknahme des Antrags sei ein schriftlicher Hinweis der Strafvollstreckungskammer vorausgegangen, dass eine Entlassung nach vorläufiger Würdigung derzeit nicht in Betracht komme, erläuterte der Sprecher.

Grundsätzlich wäre eine vorzeitige Haftentlassung ab dem 15. Januar - also Sonntag - infrage gekommen, da dann die Mindestverbüßungsdauer von 18 Jahren in diesem Fall abläuft.

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Im Januar 2005 hatte der damals 25 Jahre alte Iraker Moshammer in dessen Haus im Münchner Vorort Grünwald mit einem Stromkabel erdrosselt. Moshammer, der seine Homosexualität nie öffentlich machte, hatte ihn mit zu sich nach Hause genommen. Der Iraker wurde wenig später festgenommen, seine DNA-Spuren wurden am Tatort gefunden.

Das Landgericht München I verurteilte ihn wegen Mordes und Raubes zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest.

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8 Kommentare
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  • MadridistaMUC am 15.01.2023 07:21 Uhr / Bewertung:

    Nun is ja gut, der hat seine Strafe verbüst und im Strafvollzug wird man kein besserer Mensch. Knast bringt nix. Die besondere Schwere der Schuld gibts auch nur, wenn man Promis erdrosselt? Ich denke, hätte der Täter einen unbekannten Menschen erdrosselt, wäre er schon längst auf freiem Fuss. Mal extrem locker, dann aber auch wieder übertrieben hart. Unsere Justiz kann man nicht verstehen.

  • Wickie712 am 14.01.2023 11:19 Uhr / Bewertung:

    Der Verteidiger hat den Antrag zurückgenommen, dieses geht nur im Einvernehmen mit dem Klienten. Und es ist sein gutes Recht, ebenso wie den Antrag zu stellen.
    Zudem hat nicht die Justiz entschieden, sondern der Anwalt mit dem Klienten.
    18 Jahre Haft sind schon sehr lang. Es ist egal, ob es nun einen Promi oder andere Person getötet wurde.
    Jeder hat das Recht den Antrag zu stellen.

    Der verurteilte Täter soll abegschoben werden, in sein Heimatland. Hierbei liegt das Problem, dass nicht eindeutig nachgewiesen ist, welches sein Heimatland ist. Es liegt keine Geburtsurkunde vor und kein Nachweis seiner Heimat. Solange dieser Part nicht eindeutig vorliegt, wird eine Abschiebung nicht möglich sein. Wer es besser weiß, bitte den Beleg bei der zuständigen Stelle einreichen.

  • MadridistaMUC am 14.01.2023 07:27 Uhr / Bewertung:

    Nun is ja gut, der hat seine Strafe verbüst und im Strafvollzug wird man kein besserer Mensch. Knast bringt nix. Die besondere Schwere der Schuld gibts auch nur, wenn man Promis erdrosselt? Ich denke, hätte der Täter einen unbekannten Menschen erdrosselt, wäre er schon längst auf freiem Fuss. Mal extrem locker, dann aber auch wieder übertrieben hart. Unsere Justiz kann man nicht verstehen.

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