Mordfall Aline K.: Prozessbeginn im September
Wachmann Michael P. droht lebenslange Haft. Am 13. September beginnt der Prozess vor dem Münchner Schwurgericht. Elf Tage wird verhandelt.
München - Es ist einer der spektakulärsten Mordfälle der letzten Jahre. Aus Eifersucht soll Michael P. seine Freundin mit bloßen Händen auf dem Sofa ihrer gemeinsamen Wohnung in Neuperlach erwürgt haben. Anschließend warf er sie wie Abfall in einem Wäldchen in Langwied in einen halbverfallenen Kellerschacht und legte falsche Spuren.
Prozessbeginn am 13. September
Elf Tage hat das Schwurgericht für den Prozess angesetzt. Was auf einen langwierigen und schwierigen Prozess schließen lässt. Bisher hat Michael P. kein vollumfängliches Geständnis abgelegt. Gegenüber einem Psychiater gab er in der U-Haft lediglich zu, dass es zu einem Streit gekommen sei und er sich über seine Freundin gebeugt habe. Er habe sie nicht töten wollen, beteuert er.
Der Prozess beginnt nach den Sommerferien, am 13. September um 9.30 Uhr morgens im großen Sitzungssaal, wie eine Sprecherin der Justiz der AZ auf Anfrage bestätigt.
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Die Staatsanwaltschaft wirft Michael P. heimtückischen Mord aus niederen Beweggründen vor. "Das Opfer war arg- und wehrlos", sagt Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus Koch. Beim Motiv geht die Anklage von Eifersucht aus. Aline K. hatte einen anderen Mann kennengelernt. Sie wollte Michael P. verlassen.
Täter gilt als voll schuldfähig
Nach der Tat, so die Ermittlungen der Mordkommission, trug der Wachmann seine tote Freundin aus der Wohnung im fünften Stock eines Mietshauses in der Kafkastraße. Mit dem Lift brachte er die Leiche unbemerkt in die Tiefgarage und fuhr mit ihr im Kofferraum seines Ford Mondeo bis nach Langwied. Am Lochfeld warf er die Tote auf einem völlig verwilderten und zugewachsenen Grundstück in den halbverfallenen Kellerschacht eines längst abgerissenen Hauses.
Mit dem Handy des Opfers schickte er Nachrichten an sich, um den Eindruck zu erwecken, Aline K. sei suizidgefährdet. Zudem versuchte er, sich ein falsches Alibi zu verschaffen, in dem er in der Tatnacht einen Freund in Gröbenzell besuchte.
Michael P. gilt laut dem psychiatrischen Gutachten als voll schuldfähig. Dem 30-Jährigen droht im Fall einer Verurteilung eine lebenslange Gefängnisstrafe. Sollte das Münchner Schwurgericht zudem die besondere Schwere der Schuld feststellen, könnte Michael P. frühestens nach Ablauf von 20 Jahren darauf hoffen, dass die restliche Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird.