Großeinsatz: 33-Jähriger aus München kündigt an, seine Schwester zu töten
München – Ein Zeuge meldete sich am Dienstagvormittag beim Polizeinotruf und berichtete, ein Bekannter habe ihm gegenüber damit gedroht, die eigene Schwester zu töten. Minuten später lief in Obergiesing ein Großeinsatz der Polizei an.
Eine Spezialeinheit und etliche Streifenwagen rasten gegen 10 Uhr zu der Adresse in der St.-Bonifatius-Straße in der Nähe des Ostfriedhofs. Das Mietshaus wurde abgeriegelt.
Großeinsatz der Polizei nahe Ostfriedhof
Schwerbewaffnete Polizisten in Schutzausrüstung und mit Maschinenpistolen stürmten anschließend mit Genehmigung der Staatsanwaltschaft München I die Wohnung eines 33-jährigen Verdächtigen. Anschließend wurden die Räume mithilfe eines Spürhundes durchsucht.
Waffensammlung in Wohnung eines Mietshauses
Dabei stießen die Beamten auf eine umfangreiche Waffensammlung des Obergiesingers. Der Mann hat eine Schreckschusspistole, einen Schreckschussrevolver, sowie eine Softair-Waffe samt der dazu passenden Munition in seiner Wohnung deponiert. Bei den Patronen handelt es sich um Schreckschussmunition. Außerdem besitzt er, wie eine Polizeisprecherin am Mittwoch mitteilte, zwei Macheten.
Mann droht mit Mord an Schwester
Der Mann hatte nach Angaben der Polizei gegenüber dem Zeugen am Dienstag damit gedroht, dass er seine Schwester umbringen wolle. Aufgrund der frühzeitig informierten Polizei hatte der Mann allerdings keine Gelegenheit dazu, seine Ankündigung in die Tat umzusetzen. Der Münchner soll eine Drogenvergangenheit haben und befindet sich offenbar derzeit in einem Substitutionsprogramm.
Verdächtiger wieder in Freiheit
Der 33-Jährige wurde von den Beamten vorübergehend festgenommen und befragt. Inzwischen befindet sich der Obergiesinger wieder auf freiem Fuß. Der Mann wurde angezeigt wegen "einer Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten", erklärte eine Polizeisprecherin. Die weiteren Ermittlungen in dem Fall hat das Kommissariat K 26 übernommen.
Münchner darf die Waffen legal besitzen
Ein Verstoß gegen das Waffengesetz liegt nach Polizeiangaben nicht vor. Der Mann durfte die Waffen besitzen. Eine behördliche Erlaubnis ist für keine von ihnen erforderlich. Er darf aber keine der Waffen in der Öffentlichkeit mit sich führen, was er augenscheinlich nicht getan hat.
- Themen:
- Polizei
- Staatsanwaltschaft München