Mord statt Marihuana: Zwei Jugendliche aus München zu Haftstrafen verurteilt

Tödliches Ende eines Rauschgiftgeschäfts: Zwei junge Männer stechen in München auf einen Mann ein, der Marihuana von ihnen kaufen wollte. Nun müssen sie ins Gefängnis.
AZ/dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
5  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Anstatt ihm das versprochene Marihuana zu liefern, stachen zwei Jugendliche in München auf einen Mann ein – und müssen nun in Haft.
Anstatt ihm das versprochene Marihuana zu liefern, stachen zwei Jugendliche in München auf einen Mann ein – und müssen nun in Haft. © Swen Pförtner/dpa/Symbolbild

München - Das Landgericht München I hat zwei junge Männer wegen Mordes im Zusammenhang mit einem Rauschgiftgeschäft zu langjährigen Jugendstrafen verurteilt. Die Große Jugendkammer verhängte am Freitag gegen die beiden acht beziehungsweise achteinhalb Jahre Haft, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Die beiden zur Tatzeit 16 Jahre und 17 Jahre alten Angeklagten hatten sich im August 2022 mit dem aus Coburg stammenden Opfer zu einem Rauschgiftgeschäft verabredet. Tatsächlich hatten die beiden aber nach Auffassung der Kammer gar nicht vor, das versprochene Marihuana zu liefern.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Mord in München: Zwei Jugendliche stechen auf Mann ein – und lassen ihn schwer verletzt liegen

Vielmehr hätten sie das Geschäft nur vorgetäuscht, um den Mann auszurauben. Vereinbarungsgemäß hatten beide Angeklagte bei der Tat jeweils ein Messer dabei. Sie hätten den Coburger im Eingangsbereich einer Tiefgarage in der Messestadt Riem aufgefordert, das als Kaufpreis mitgebrachte Geld herauszugeben.

Als der Mann sich weigerte, hätten beide nacheinander auf ihn eingestochen und ihn im Rumpfbereich und Rücken schwer verletzt. Anschließend seien die beiden Angeklagten geflüchtet, ohne sich um das Schicksal des Verletzten zu kümmern. Er starb am nächsten Abend an den Folgen seiner schweren Verletzungen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
5 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • Dr.Hasenbein am 06.01.2024 16:44 Uhr / Bewertung:

    Dei beiden Herren werden dann voraussichtlich nach spätestens 5 Jahren mit Schulabschluss und abgeschlossener Berufsausbildung wieder in die Freiheit entlassen.

  • Realist am 06.01.2024 12:14 Uhr / Bewertung:

    Strafe ist zu gering.

  • Monaco_Flote am 06.01.2024 11:43 Uhr / Bewertung:

    8 Jahre das ist doch ein Witz. Es wurde auf Mord plädiert - dann kann auch nur das Urteil lebenslang fallen. Hier wurde kein Urteil im Namen des Volkes gesprochen, sondern im Namen der Täter. Schafft dieses sinnlose Jugendstrafrecht endlich ab.

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.