Mord oder Suizid? Gericht spricht Mann von Mord an Ehefrau frei

Mehr als ein Jahr lang hat das Landgericht München I den Fall behandelt. Trotz Zweifel an der Darstellung des Angeklagten wurde er vom Mordvorwurf freigesprochen, die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt.
AZ/dpa |
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Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. (Symbolbild)
Die Staatsanwaltschaft hat Revision eingelegt. (Symbolbild) © Uli Deck/dpa

München - Hat ein Mann seine Ehefrau ermordet oder hat sie sich selbst das Leben genommen? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht München I mehr als ein Jahr lang – nun wurde der Mann vom Mordvorwurf freigesprochen.

München: Angeklagter bestreitet Mordvorwurf

Der Tod der Frau war lange als Suizid behandelt worden, doch nachdem Zweifel daran aufgekommen waren, erhob die Staatsanwaltschaft schließlich Mordanklage gegen den Ehemann.

Sie geht davon aus, dass der heute 62-Jährige seine Ehefrau im Jahr 2015 nach 17 gemeinsamen Jahren mit einem Kopfschuss regelrecht hinrichtete. Ein Vorwurf, den der Angeklagte vor Gericht bestritt. Er gab an, seine Frau habe sich selbst erschossen.

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Staatsanwaltschaft München legt Revision ein

"Das Schwurgericht konnte sich nach einer über einjährigen Hauptverhandlung nicht davon überzeugen, dass der Angeklagte die Geschädigte getötet hat", teilte ein Gerichtssprecher am Donnerstag mit. Auch wenn die Kammer erhebliche Zweifel an der Darstellung des Angeklagten gehabt habe, müsse gelten: "Im Zweifel für den Angeklagten". Das Gericht verurteilte ihn lediglich wegen des unerlaubten Besitzes der Tatwaffe zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren.

Die Staatsanwaltschaft will das Urteil allerdings nicht akzeptieren und hat nach Angaben einer Sprecherin schon Revision eingelegt.

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