"Modellbau-Affäre": Haderthauer muss nicht zahlen

München - Die 15. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am Mittwoch einen (zumindest vorläufigen) Schlussstrich hinter den bizarren Streit zwischen Hubert Haderthauer und dem in der geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Dreifachmörder Roland S. gezogen. Der vom Dienst suspendierte Landgerichtsarzt, Ehemann von Ex-Staatskanzleichefin Christine Haderthauer, muss keinen Schadenersatz an den seit 30 Jahren durchgehend in der Forsensik untergebrachten Straftäter bezahlen.
Die Gemüter hatten sich an einem Rolls-Royce-Modell erhitzt, das im Auftrag von Hubert Haderthauer für rund 18.000 Euro versteigert worden war. Diesen Betrag verlangte S. von ihm. Seine Forderung war, wie das Urteil deutlich macht, alles andere als aus der Luft gegriffen. Zum Zeitpunkt der Versteigerung sei S. der Eigentümer des Modellautos gewesen und Hubert Haderthauer hätte das erlesene Sammlerstück nicht verkaufen dürfen, stellten die Richter fest.
Gericht konnte keinen Schaden feststellen
Warum er das Geld trotzdem nicht an Roland S. zurückzahlen muss, ist ein fragwürdiges Kapitel aus der Frühzeit der so genannten "Modellauto-Affäre", über die Hubert Haderthauer und seine Frau Jahre später stolperten. Damals schloss Hubert Haderthauer mit Roland S., seinem damaligen Psychiatrie-Patienten, einen Vertrag. Darin lässt er sich den Rolls-Royce, das erste von Roland S. gefertigte Fahrzeug überhaupt, als Sicherheit überschreiben, um die Modellauto-Produktion im Ansbacher Bezirkskrankenhaus finanziell abzusichern.
Jetzt, ein gutes Vierteljahrhundert später, bekam Roland S. die Rechnung der Richter präsentiert. Sie rechneten vor, dass auf dem "verpfändeten" Modellflitzer eine finanzielle Belastung liege, die den erzielten Erlös des Fahrzeuges übersteige. Ein Schaden, so die Argumentation der Richter, sei S. deshalb trotz des unrechtmäßigen Verkaufs nicht entstanden.
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