"Modellbau-Affäre": Haderthauer muss nicht zahlen

Kein Schadenersatz in der sogenannten "Modellauto-Affäre": Der suspendierte Landgerichtsarzt Hubert Haderthauer gewinnt im Prozess gegen Mörder Roland S.
Helmut Reister |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Immer noch ein Glamour-Paar: Christine und Hubert Haderthauer im Jahr 2016 bei der Eröffnung der Bayreuther Festspiele.
dpa Immer noch ein Glamour-Paar: Christine und Hubert Haderthauer im Jahr 2016 bei der Eröffnung der Bayreuther Festspiele.

München - Die 15. Zivilkammer des Landgerichts München I hat am Mittwoch einen (zumindest vorläufigen) Schlussstrich hinter den bizarren Streit zwischen Hubert Haderthauer und dem in der geschlossenen Psychiatrie untergebrachten Dreifachmörder Roland S. gezogen. Der vom Dienst suspendierte Landgerichtsarzt, Ehemann von Ex-Staatskanzleichefin Christine Haderthauer, muss keinen Schadenersatz an den seit 30 Jahren durchgehend in der Forsensik untergebrachten Straftäter bezahlen.

Die Gemüter hatten sich an einem Rolls-Royce-Modell erhitzt, das im Auftrag von Hubert Haderthauer für rund 18.000 Euro versteigert worden war. Diesen Betrag verlangte S. von ihm. Seine Forderung war, wie das Urteil deutlich macht, alles andere als aus der Luft gegriffen. Zum Zeitpunkt der Versteigerung sei S. der Eigentümer des Modellautos gewesen und Hubert Haderthauer hätte das erlesene Sammlerstück nicht verkaufen dürfen, stellten die Richter fest.

Gericht konnte keinen Schaden feststellen

Warum er das Geld trotzdem nicht an Roland S. zurückzahlen muss, ist ein fragwürdiges Kapitel aus der Frühzeit der so genannten "Modellauto-Affäre", über die Hubert Haderthauer und seine Frau Jahre später stolperten. Damals schloss Hubert Haderthauer mit Roland S., seinem damaligen Psychiatrie-Patienten, einen Vertrag. Darin lässt er sich den Rolls-Royce, das erste von Roland S. gefertigte Fahrzeug überhaupt, als Sicherheit überschreiben, um die Modellauto-Produktion im Ansbacher Bezirkskrankenhaus finanziell abzusichern.

Jetzt, ein gutes Vierteljahrhundert später, bekam Roland S. die Rechnung der Richter präsentiert. Sie rechneten vor, dass auf dem "verpfändeten" Modellflitzer eine finanzielle Belastung liege, die den erzielten Erlös des Fahrzeuges übersteige. Ein Schaden, so die Argumentation der Richter, sei S. deshalb trotz des unrechtmäßigen Verkaufs nicht entstanden.

Lesen Sie auch: Haderthauer-Ausschuss - Gelogen für die Chefin?

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.