Mietpreisspiegel in München: Klage vor dem Aus?

Der Hausbesitzer-Verein übt Kritik an der Datenerhebung und mangelnder Transparenz.
John Schneider
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Rudolf Stürzer (r.), Haus und Grund, mit Anwalt Christoph Brüning.
Rudolf Stürzer (r.), Haus und Grund, mit Anwalt Christoph Brüning. © jot

München - Es hätte kaum schlimmer für sein Anliegen laufen können. Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins, hat gegen die Mietspiegel von 2017 und 2019 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Doch das Gericht scheint schon bei der Frage der Zulässigkeit der Klage starke Zweifel zu haben.

 

Mietverfahren: Urteil des Verwaltungsgericht hat keine Bindungswirkung für Zivilrichter

Das war jedenfalls der Eindruck, den die Verhandlung an der Bayerstraße am Donnerstag hinterließ. Die Vorsitzende Richterin der Kammer erklärte bereits eingangs, dass ein Verwaltungsgerichtsurteil in der Sache nichts bringe, da es keinerlei Bindungswirkung für Zivilrichter in Mietverfahren haben werde.

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Stürzer und sein Anwalt Christoph Brüning sind da anderer Meinung. Für sie ist der Mietpreisspiegel ein Verwaltungsakt, den man vom Gericht prüfen lassen könne.

Kläger will Richterin nicht glauben: Er bemängelt Datenerhebung

Die Kläger wollen vom Gericht festgestellt bekommen, dass es sich nicht um qualifizierte Mietpreisspiegel handelt, sie bemängeln unter anderem die Datenerhebung. So seien Stichproben auf der Grundlage von Festnetzzugängen gemacht worden. 15 Prozent der Haushalte verfügen aber über keinen Festnetzanschluss, argumentiert Stürzer. Eine große Bevölkerungsgruppe sei so ausgeschlossen worden. Deshalb werden für 2021 ja auch Stichproben auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters genommen.

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Mietpreisspiegel seien nicht transparent genug

Ein zweiter Kritikpunkt: Die Mietpreisspiegel seien nicht transparent genug. Wie man auf die ortsüblichen Vergleichsmieten komme, sei anhand der Dokumentation nicht nachvollziehbar. Die Stadt pocht darauf, dass gesetzliche Vorgaben und wissenschaftliche Grundsätze eingehalten wurden.

Doch alle diese Fragen werden erst dann wichtig, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Klage überhaupt zulässig ist. Rudolf Stürzer wird am Freitag von der Entscheidung unterrichtet.

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2 Kommentare
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  • am 10.10.2020 13:53 Uhr / Bewertung:

    Drum sog i ned so und sog a ned so, damit d`leid ned sogn kenna I sog so oder so! Eine labile Richterin - und 2 Rechtsanwälte - denn der Stürzer ist doch auch Rechtsanwalt.

  • KRM am 13.10.2020 12:14 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von

    Dürfte die Richterin auf Weisung von oben nicht entscheiden?

    Wieso können dann Sozialgerichte - inklusive Bundessozialgericht - über die Mietobergrenzen auf Basis der Mietspiegel seit 15 Jahren Hartz IV / SGB II entscheiden?

    Die Begründung wird interessant, zumal immer ein Mietspiegel gelten wird. Oder werden die Gerichtsverfahren so lange hinausgezögert, bis wieder ein neuer Mietspiegel veröffentlicht wurde .....?

    RA Stürzer hat bereits angekündigt in die nächste Instanz bis zum Bundesverwaltungsgericht zu ziehen.

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