Mietpreisspiegel in München: Klage vor dem Aus?
München - Es hätte kaum schlimmer für sein Anliegen laufen können. Rudolf Stürzer, Vorsitzender des Münchner Haus- und Grundbesitzervereins, hat gegen die Mietspiegel von 2017 und 2019 Klage beim Verwaltungsgericht erhoben. Doch das Gericht scheint schon bei der Frage der Zulässigkeit der Klage starke Zweifel zu haben.
Mietverfahren: Urteil des Verwaltungsgericht hat keine Bindungswirkung für Zivilrichter
Das war jedenfalls der Eindruck, den die Verhandlung an der Bayerstraße am Donnerstag hinterließ. Die Vorsitzende Richterin der Kammer erklärte bereits eingangs, dass ein Verwaltungsgerichtsurteil in der Sache nichts bringe, da es keinerlei Bindungswirkung für Zivilrichter in Mietverfahren haben werde.
Stürzer und sein Anwalt Christoph Brüning sind da anderer Meinung. Für sie ist der Mietpreisspiegel ein Verwaltungsakt, den man vom Gericht prüfen lassen könne.
Kläger will Richterin nicht glauben: Er bemängelt Datenerhebung
Die Kläger wollen vom Gericht festgestellt bekommen, dass es sich nicht um qualifizierte Mietpreisspiegel handelt, sie bemängeln unter anderem die Datenerhebung. So seien Stichproben auf der Grundlage von Festnetzzugängen gemacht worden. 15 Prozent der Haushalte verfügen aber über keinen Festnetzanschluss, argumentiert Stürzer. Eine große Bevölkerungsgruppe sei so ausgeschlossen worden. Deshalb werden für 2021 ja auch Stichproben auf der Grundlage des Einwohnermelderegisters genommen.
Mietpreisspiegel seien nicht transparent genug
Ein zweiter Kritikpunkt: Die Mietpreisspiegel seien nicht transparent genug. Wie man auf die ortsüblichen Vergleichsmieten komme, sei anhand der Dokumentation nicht nachvollziehbar. Die Stadt pocht darauf, dass gesetzliche Vorgaben und wissenschaftliche Grundsätze eingehalten wurden.
Doch alle diese Fragen werden erst dann wichtig, wenn das Gericht zu dem Schluss kommt, dass die Klage überhaupt zulässig ist. Rudolf Stürzer wird am Freitag von der Entscheidung unterrichtet.
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