Mieterhöhungen in Schwabing: Jetzt entscheidet der Bundesgerichtshof

Der Münchner Mieterverein will ein Exempel statuieren. Eine Musterfeststellungsklage gegen Mieterhöhungen in einer Schwabinger Wohnanlage wurde eingereicht – und die wird zum Fall für den Bundesgerichtshof.
AZ/dpa |
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Dieser Block in der Herzogstraße ist ebenfalls betroffen. (Archivbild)
Dieser Block in der Herzogstraße ist ebenfalls betroffen. (Archivbild) © Daniel von Loeper

München - Die erste Musterfeststellungsklage im deutschen Mietrecht wird ein Fall für den Bundesgerichtshof (BGH). Die Richter in Karlsruhe werden sich am 18. März mit einer Klage des Mietervereins München gegen drastische Mieterhöhungen befassen, wie der Mieterverein am Donnerstag mitteilte. Der BGH bestätigte den Termin. 

Der Eigentümer der Hohenzollernkarree genannten Wohnanlage in Schwabing hatten die drastische Mieterhöhung für mehr als 130 Mieter mit einer Modernisierung begründet, die kurz vor Jahresende 2018 angekündigt wurde, aber erst zwei Jahre später umgesetzt werden sollte. Seit 2019 gilt neues Recht, wonach nur noch ein geringerer Teil der Modernisierungskosten auf Mieter umgelegt werden darf. Nach Ansicht des Mietervereins ging es dem Immobilien-Unternehmen darum, "gerade noch altes Recht abgreifen" zu können. 

Je nach Rechtslage: Mieterhöhung zwischen 230 und 729 Euro 

Darum hatte der Verein Musterfeststellungsklage eingereicht und vom Oberlandesgericht (OLG) München Recht bekommen. Die Spanne zwischen der Ankündigung der Modernisierung und der tatsächlichen Durchführung sei zu lang, sagte der Vorsitzende Richter im Oktober 2019. Gegen diese Entscheidung legte das Immobilien-Unternehmen Revision ein. 

Nach Angaben des Mietervereins macht die Frage, ob neues oder altes Recht angewendet wird, einen großen Unterschied: "Ein betroffenes Ehepaar hätte nach altem Recht 729 Euro mehr an Miete pro Monat bezahlen müssen. Nach neuem Recht erhöht sich die Miete um maximal rund 230 Euro im Monat", teilte der Verein mit. 

Münchner Mieterverein vor Urteil optimistisch

Die Möglichkeit einer Musterfeststellungsklage gibt es in Deutschland erst seit November 2018. Seither kann ein Verband stellvertretend für Verbraucher zum Beispiel gegen ein Unternehmen vor Gericht ziehen. Die Verbraucherklage soll es ihnen leichter machen, an Schadenersatz zu kommen. Das Risiko übernimmt der klagende Verband.

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"Wir sind sehr zuversichtlich, dass auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Mieterinnen und Mieter entscheiden wird", sagte Mietervereins-Geschäftsführer Volker Rastätter. "Bei einer abermaligen positiven Entscheidung dürfen die Mieterhöhungen deutlich geringer ausfallen, als es die Eigentümer-GmbH gerne hätte."

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