Miet-Nebenkosten: Zahlen Sie zuviel?

Der große Streit um die Miete: Jede zweite Abrechnung ist falsch, warnt der Mieterverein. Welche Kosten viele Eigentümer verstecken, die der Mieter gar nicht tragen müsste!  
Willi Bock |
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Martha Schlüter 26 Wohnen in München ist reinster Luxus. In welcher Lage wohnen Sie? Beste Lage? Checken Sie's und klicken durch den Mietspiegel. Für Sie haben wir München je nach Lage in einer Bilderstrecke aufgeteilt.
Nach diesem Farbschema sind die verschiedenen Wohnlagen eingeteilt
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Der große Streit um die Miete: Jede zweite Abrechnung ist falsch, warnt der Mieterverein. Welche Kosten viele Eigentümer verstecken, die der Mieter gar nicht tragen müsste!

MÜNCHEN - In diesen Tagen dürfen Münchens Mieter wieder mal auf die Nebenkostenabrechnungen warten – und ein bisschen aufgeregt dabei sein: Wie hoch ist die Nachzahlung diesmal? Nachrechnen lohnt sich immer. Denn: „Jede zweite Abrechnung ist falsch”, sagt Beatrix Zurek, Vorsitzende des Münchner Mietervereins. Das treibt die „zweite Miete” unberechtigt in die Höhe. Gut 30 Prozent der Beratungen des Münchner Mietervereins drehen sich um die Nebenkosten.

Der große Miet-Atlas: So teuer wohnen Sie zur Miete - zahlen Sie zuviel?

 

Bei großen Hausverwaltungen werde am meisten getrickst: Gesamtkosten für mehrere Häuser würden oft nicht aufs einzelne Anwesen runtergebrochen, so die Erfahrung des Mietervereins. Die AZ führt sie ein Stück durch den Abrechnungsdschungel:

 

 




Welche Nebenkosten muss der Mieter zahlen?
Das hängt davon ab, was im Mietvertrag vereinbart ist. In der Regel sind das Grundsteuer, Heizkosten, Warmwasser, Wasser/Abwasser, Allgemeinstrom, Aufzug, Gemeinschaftsantenne/Kabel, Hausmeister, Schornsteinfeger, Müll, Straßenreinigung, Gebäudereinigung, Gartenpflege, Sach- und Haftpflichtversicherungen, Sonstige Kosten. Alle Posten müssen im Mietvertrag vereinbart sein. Was nicht drin steht, gilt nicht. Die Hausverwaltungskosten gehören nie dazu.

 

 

 




Wie kann ich mir erst einmal selber helfen?
Zum einen gibt es eine Faustformel des Mieterbunds: Im Schnitt rechnet man mit 2,19 bis 2,94 Euro pro Quadratmetern an Nebenkosten.
Zum anderen gibt es im kostenlosen Mietspiegel für München eine Rechentabelle. Die weist den Durchschnittswert für München so aus: 31 Cent für Hausmeister, 15 Cent für Hausreinigung, 12 Cent für Aufzug, 30 Cent für Wasser/Abwasser, 5 Cent für Gartenpflege (alle Angaben pro Quadratmeter Wohnfläche inklusive Balkon). Liegt man bei seiner Wohnung darüber, lohnt es sich, dagegen vorzugehen. Liegt man darunter – Schwamm drüber.

 

Noch eine Möglichkeit: die Infos im „Vermieter-Telegramm” im Internet.

 




Wo werden am liebsten Posten versteckt?
Der beliebteste Trick: Häufig ist die Abrechnung für den Hausmeister zu hoch. Darin dürfen nur das Gehalt und die Sozialabgaben berechnet werden. Häufig werden darin aber auch Reparaturen abgerechnet, die er als Hausmeister macht oder Verwaltungsarbeiten, Wohnungsübergaben oder Kosten für Werkzeuge, Glühbirnen oder Nägel. Auch bei „Wartungsarbeiten” werden oft Reparaturen mit einberechnet. Das ist nicht erlaubt.

 

 




Wie müssen die Heizkosten abgerechnet sein?
Es reicht nicht, die Gesamtheizkosten anzugeben. Der Vermieter muss die verbrauchten Mengen (etwa bei Heizöl in Litern) angeben.

Was gehört nicht zur Gartenpflege? Sturmschäden; das Fällen von alten Bäumen. Und: Wenn sich der Mieter nicht im Garten aufhalten darf, muss er auch nicht für dessen Pflege bezahlen. Zur Gartenpflege gehören: Neue Pflanzen, die Spielplatz-Pflege, die Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten.

 

 




Wer zahlt für den Aufzug? Alle Mieter, auch die aus dem Erdgeschoss.

 

 




Wer zahlt den Anteil für eine leer stehende Wohnung? Nur der Eigentümer.

 

 




Was ist, wenn Nebenkosten pro Person abgerechnet werden?
Dann muss der Vermieter genau nachforschen, wie viele Personen in einer Wohnung leben. Die Auskunft aus dem Melderegister genügt nicht. Tipp von Vermieter-Beratern: Rechnen Sie nach Quadratmetern ab.

Meine Wohnung ist kleiner, als im Mietvertrag steht. Das ist leider erst dann relevant, wenn der Unterschied mehr als zehn Prozent beträgt. Aber: Wer das anführt, riskiert eine Mieterhöhung – weil die Wohnung größer ist!

 

 


 


Kann der Vermieter jeden Preis verlangen?
Nein, er ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet. Allerdings muss er nicht immer das billigste Angebot nehmen. Überhöhte Kosten im Vergleich zu ortsüblichen Preisen muss der Mieter nicht tragen.

 




Wie lange muss man auf die Abrechnung warten?
Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Abrechnung vorlegen (wenn er nicht belegbare, unabwendbare Gründe hat). Darauf hat der Mieter einen einklagbaren Anspruch. Danach erlischt sein Anspruch auf eine Nachzahlung. Aber: Für eine Rückzahlung erlischt der Anspruch des Mieters nicht!

 

 




Darf ich die Rechnungen einsehen?
Ja. Wohnt der Vermieter vor Ort, darf man bei ihm die Rechnungen ansehen und Abschriften machen. Wohnt er auswärts, hat der Mieter einen Anspruch, dass er ihm Kopien schickt (die Kopierkosten trägt der Mieter – sogar das ist geregelt).

 

 




Was, wenn am Haus gebaut wurde?
Dann zahlt der Vermieter die anfallenden Kosten für Wasser und Strom. Einen Schadensfall kann er finanziell nicht auf den oder die Mieter umlegen.

 

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