Mieses Hochzeitsessen: Bräutigam und Wirt vor Gericht

Eigentlich sollte die Hochzeit der schönste Tag des Lebens sein - doch für einen Münchner endete das Fest in einem Fiasko. Das Hochzeitsessen war schlecht, der Service lausig. Der Bräutigam zahlte die Zeche nicht komplett, der Wirt klagte dagegen.
von  az
Ein Menü für 43 Euro pro Person - und dann war auch noch das Fleisch schlecht. Bräutigam und Wirt trafen sich vor Gericht.
Ein Menü für 43 Euro pro Person - und dann war auch noch das Fleisch schlecht. Bräutigam und Wirt trafen sich vor Gericht. © dpa

München - Eigentlich soll an diesem Tag alles perfekt sein: Kleid, Wetter, Location und Essen. Die Hochzeit wird lange geplant und meistens ist es der schönste Tag des Lebens. Doch für einen Münchner Bräutigam und seine Festgesellschaft endete die Hochzeitsfeier im Fiasko.

Der Mann feierte am 26. Juli 2014 im Lokal eines Unterschleißheimer Wirts mit 170 Gästen seine Hochzeit. Im Vorfeld einigte man sich auf ein Menü, inklusive Getränke. Die Verpflegung sollte aus einem Sektempfang mit Gemüse-Sticks, einem Hauptmenü mit Suppe, Fleischplatten mit Soße und Beilagen (für die Kinder Schnitzel mit Pommes), einem Abendbuffet mit verschiedenen Vorspeisen, Fisch und Brot, alkoholfreien Getränken, sowie Bier und Wein bestehen.

Ausgehandelter Preis pro Person: 42 Euro, das Essen für die 26 Kinder sollte 15 Euro pro Nase kosten. Macht summa sumarum 7530 Euro. Doch der Mann zahlte nur 3000 Euro. Der Grund: Das Essen war schlecht und der Service lausig. Außerdem waren 20 Gäste weniger als geplant beim Fest gewesen. Das ließ sich der Wirt nicht gefallen und klagte vor Gericht.

 

Zwei Kellner für 150 Gäste

 

In der Verhandlung gab der Beklagte an, Familie und Freunde des Hochzeitspaares hätten beim Servieren mithelfen müssen, weil es nur zwei Kellner für die ganze Gesellschaft gab. Allein das Servieren der Suppe habe 90 Minuten gedauert. Das spezielle Kinderessen wurde gar nicht serviert.

Das Gericht hörte 14 Zeugen und verurteilte am Ende den Bräutigam zur (Nach-)Zahlung von 1939 Euro, wies die Klage des Wirts aber gleichzeitig ab. Somit verloren eigentlich beide Parteien. In der Begründung führt die Richterin aus: Nach dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag ist es unerheblich ist, dass an der Hochzeit weniger Personen teilgenommen haben, da der Gastwirt sich auf die angegebene Personenzahl vorbereiten musste und entsprechend Speisen und Getränke bereitgestellt hat.

Aufgrund der Zeugenaussagen kam das Gericht zur Überzeugung, dass die Bewirtung durch den Gastwirt im Hinblick auf die Qualität der Speisen und die Wartezeit für die Bewirtung mangelhaft war. Der mangelhafte Service betrifft rechtlich eine geschuldete Dienstleistung.

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Drei Prozent Nachlass für das schlechte Fleisch

 

Juristisch ist es bei einer mangelhaften Dienstleistung nur möglich, den Vertrag zu kündigen oder Schadensersatz zu verlangen. Einfach weniger zahlen geht eigentlich nicht. In diesem Fall aber stellte das Gericht fest: "Für den Beklagten war es hier von vornherein ausgeschlossen, im Hinblick auf die schlechte Bewirtung den Vertrag mit dem Kläger zu kündigen. Er konnte, als die mangelhafte Dienstleistung des Klägers offenkundig wurde, mit der mindestens 150-köpfigen Hochzeitsgesellschaft nicht in ein anderes Lokal ausweichen, um dort das beabsichtigte Festessen einzunehmen."

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Das Gericht sprach daher dem Gast ausnahmsweise das Recht zu, die Höhe der Zeche zu verringern. Allerdings nicht um so viel, wie es der Münchner getan hatte. Das Gericht gab als Nachlass für den schlechten Service 30 Prozent an, für die mindere Qualität des Fleisches nochmal drei Prozent und für jedes Kind neun Euro. Demnach beläuft sich der Nachlass auf den etwas krummen Betrag von 2590 Euro und 20 Cent.

Weil der Bräutigam 3000 Euro bereits gezaht hatte, blieb ihm eine Restsumme von 1.939,80 Euro, die er dem Wirt nun zahlen muss.

Die Hochzeit jedenfalls wird ihm im Gedächtnis bleiben - wahrscheinlich aber nicht so, wie er es sich gewünscht hätte.

 

Hinweis: Auch der Unterschleißheimer Wirtin Stefanie Leimböck vom Alten Wirt ging der Bericht nahe. „Die Hochzeit soll der schönste Tag im Leben sein“, sagte sie der AZ, „da darf so etwas nicht passieren.“ Seit 20 Jahren richtet sie Hochzeiten aus und legt Wert auf die Feststellung, dass der Alte Wirt nichts mit dem Fall zu tun hat.

 

 

 

 

 

 

 

 

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