Messerstecher vom Rosenheimer Platz in München: Urteil ist gefallen

Sieben Menschen wurden bei der Attacke von Patrick H. (34) am Rosenheimer Platz verletzt - am Dienstag fiel in München das Urteil: Das Gericht hält ihn für schuldunfähig.
von  AZ/dpa
Polizisten am Rosenheimer Platz in München: Auf Twitter wurden auch viele falsche Informationen verbreitet.
Polizisten am Rosenheimer Platz in München: Auf Twitter wurden auch viele falsche Informationen verbreitet. © Andreas Gebert/dpa

München - Vor einem knappen Jahr war München für ein paar Stunden erneut im Amok-Modus. Die Szenerie am Morgen des 21. Oktober erinnerte stark an den Amoklauf vom Olympia-Einkaufszentrum im Juli 2016. Die Polizei warnte die Bewohner vor einem Messerstecher, die Angst war wieder da. Nach vier Stunden konnte für die Anwohner Entwarnung gegeben werden. Endlich konnte Patrick H. (34) festgenommen werden – nachdem er sieben Menschen verletzt hatte.

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Am Dienstag erging das Urteil des Landgerichts in dem Fall: Der 34-Jährige war nicht schuldfähig, muss aber in die Psychiatrie. Das hatten in seltener Einmütigkeit Staatsanwaltschaft, Nebenkläger und Verteidiger Christian Gerber gefordert. "Der Beschuldigte ist psychisch krank“, sagt der Vorsitzende Richter in seiner Begründung. Patrick H. habe sich zur Tatzeit in einem "hoch-psychotischen Zustand“ befunden.

Polizisten am Rosenheimer Platz in München: Auf Twitter wurden auch viele falsche Informationen verbreitet.
Polizisten am Rosenheimer Platz in München: Auf Twitter wurden auch viele falsche Informationen verbreitet. © Andreas Gebert/dpa

Patrick H. war schon vor der Tat in Behandlung

Bereits kurz nach der Tat war der 34-Jährige in einem psychiatrischen Krankenhaus behandelt worden. Und das wird sich in nächster Zeit auch nicht ändern. Ohne Behandlung und ohne Medikamente seien weitere "erhebliche rechtswidrige Taten“ von dem Beschuldigten zu erwarten, sagte der Richter. "Beim nächsten Mal, wenn die Geschädigten weniger Glück haben, liegt einer tot da.“

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