Messer im Auge: Jugendring verklagt

Als Mädchen hat sich bei einer Ferienfreizeit beim Rindeschälen am Auge verletzt. Vor dem Oberlandesgericht in München streitet die Jugendliche um Schadenersatz.
von  AZ/jot/ah

Als Mädchen hat sich bei einer Ferienfreizeit beim Rindeschälen am Auge verletzt. Vor dem Oberlandesgericht in München streitet die Jugendliche um Schadenersatz.

München - Vor allem im Sommer tut Hannah D. (Name geändert) das Sonnenlicht weh. Ohne Sonnenbrille geht’s nicht - auch bei ihrem großen Hobby, dem Surfen. Doch sie muss auch aufpassen, dass ihr rechtes Auge nicht wieder vom Grauen Star befallen wird.

Einmal wurde sie bereits gelasert, berichtet sie am Montag im Oberlandesgericht (OLG). Das kann durchaus wieder notwendig werden. Sie leide zudem unter Doppelbildern. Das schmerzende, dauerhaft geschädigte Auge ist das Resultat eines Unfalls. Im März 2014 nahm die damals achtjährige Hannah an einer Ferienfreizeit teil und stach sich bei dem Versuch, Birkenrinde abzuschälen mit einem Messer ins Auge. Hannah D. will Schadenersatz, streitet mit dem Bayerischen Jugendring, ob sie über die Gefahren ausreichend aufgeklärt wurde und ob genug Betreuer vor Ort waren.

Betreuerin hat laut Opfer nur vor Auf- und Zuklappen gewarnt

Sie sagt "Nein". Beim Rindeschälen sei sie alleingelassen worden. Die Betreuerin habe ihr das Klappmesser gegeben und sie nur gewarnt, beim Auf- und Zuklappen aufzupassen.

Als sie sich ans Schälen der Birkenrinde machte, um Holz für ein Lagerfeuer zu bekommen, habe sie es erst mit der stumpfen Seite probiert. Weil das nicht funktionierte, habe sie das Messer dann umgedreht und nach oben geschnitten, berichtet Hannah D. den Richtern. Dabei sei ihr das Messer ins Auge gefahren.

OLG in München: Verkündungstermin am 8. Juli

Im Gegensatz zur ersten Instanz, dem Landgericht Ingolstadt, das die Klage des Mädchens abwies, sieht der Senat des OLG das Verhalten der Betreuer kritischer. Zwar könne man Kindern in diesem Alter durchaus ein Messer in die Hand geben, aber beim Schälen von Rinde bräuchte es eine intensivere Anleitung als etwa beim Schnitzen von Holz.

Eine Entscheidung hat das Oberlandesgericht München bei der Berufungsverhandlung am Montag noch nicht getroffen. Ein Verkündungstermin sei für den 8. Juli angesetzt, sagte eine Gerichtssprecherin am Dienstag auf AZ-Nachfrage. Der Senat sehe die Berufung als aussichtsreich an. Die Beklagtenseite - sprich, der Jugendring - könne nun noch Stellung nehmen.

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