Messer-Attacke auf Vater: Fünf Jahre Haft
Streit zwischen Vätern: Wegen gefährlicher Körperverletzung ist ein 46-Jähriger zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Das Münchner Landgericht sprach den Mann am Donnerstag - abweichend von der Anklage – nicht des Mordversuchs schuldig, sondern nur der gefährlichen Körperverletzung.
München – Der Angeklagte hatte den anderen Vater mit Messerschnitten in den Hals verletzt. Nach einem belanglosen Streit zwischen den neun und elf Jahre alten Kindern der beiden Gegner im November 2012 hatte das spätere Opfer eine Aussprache gesucht und war nach wüsten Beschimpfungen am Telefon zur benachbarten Wohnung des Angeklagten gegangen.
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Dieser öffnete ihm und ging dann sofort mit einem Jagdmesser auf ihn los. Das Gericht berücksichtigte zugunsten des Hausmannes dessen Persönlichkeitsstörung, die laut Gutachten aber noch nicht zu einer erheblichen Verminderung seiner Schuldfähigkeit geführt hat.
Der Angeklagte habe eine „übertriebene Angst um seine Familie“. Strafmildernd wirkte sich ferner aus, dass der 46-Jährige sich bei dem Opfer schriftlich und mündlich entschuldigt hat. Andererseits sei sein Vorgehen außerordentlich gefährlich gewesen, und in der Vergangenheit habe es schon einmal eine Ausschreitung gegen das Opfer gegeben.
Der Angeklagte will das Urteil anfechten. Die Staatsanwaltschaft, die zehn Jahre Haft wegen Mordversuchs gefordert hatte, äußerte sich zunächst nicht zu der Entscheidung.
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