Mehr Entlastung für Mieter: Die neuen Pläne des Bundes
München/Berlin - Bei „Haus und Grund“, dem Zentralverband der Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümer, ist das Entsetzen groß. „Das geht weit über die Vereinbarungen im Koalitionsvertrag hinaus“, sagt Alexander Wiech, der Sprecher der größten Interessengemeinschaft von privaten Eigentümern, zur AZ.
Mehr noch: Die Pläne von Justiz- und Verbraucherschutzminister Heiko Maas (SPD), das Mietrecht nach der Einführung der sogenannten Mietpreisbremse in einem zweiten Schritt deutlich zu verschärfen, stünden sogar in klarem Gegensatz zu den Vereinbarungen von CDU, CSU und SPD.
Wiech: „Sowohl energetische als auch altersgerechte Modernisierungen würden spürbar nachlassen. Das widerspricht allem, was die Bundesregierung mit der Energiewende und dem Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen auf den Weg gebracht hat.“
Mietpreisbremse in Bayern - „Mieter müssen aktiv werden“
Beim Deutschen Mieterbund hingegen nimmt man die Pläne aus dem Hause des SPD-Ministers mit Genugtuung zur Kenntnis. „Der Justizminister setzt das um, was im Koalitionsvertrag vereinbart wurde, insofern ist das kein Grund zur Aufregung“, sagt Ulrich Ropertz, der Sprecher der Mieterschutzorganisation. Mieter müssten noch stärker als bisher vor „finanzieller Überforderung“ geschützt werden, schreibt Minister Maas in dem Eckpunktepapier, das heftige Reaktionen ausgelöst hat, auch beim Koalitionspartner CDU/CSU. Das sehen seine Pläne vor:
MODERNISIERUNG
Bei den laufenden Verträgen konnten die Eigentümer nach einer Modernisierung der Wohnung elf Prozent der Kosten pro Jahr auf die Mieter umlegen. Dieser Wert soll nach den Plänen von Maas auf nur noch acht Prozent gesenkt werden – im Koalitionsvertrag war noch von zehn Prozent die Rede -, zudem darf innerhalb von acht Jahren die Miete maximal um 50 Prozent steigen, auf keinen Fall aber um mehr als vier Euro je Quadratmeter.
HÄRTEFÄLLE
Zudem sollen sich Mieter leichter gegen Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen wehren können, indem sie „finanzielle Härten“ geltend machen. Dies soll dann der Fall sein, wenn sich die Bruttokaltmiete auf mehr als 40 Prozent des Nettoeinkommens beläuft.
MIETPREISBREMSE
Auch bei Neuvermietungen plant Maas eine Verschärfung der geltenden Regelung. Nach der von der Großen Koalition bereits beschlossenen Mietpreisbremse darf die Miete in Gebieten mit nachgewiesener angespannter Wohnungssituation maximal zehn Prozent über der durchschnittlichen ortsüblichen Vergleichsmiete liegen, Grundlage dafür ist der jeweilige Mietspiegel, in den alle Vertragsabschlüsse und Mieterhöhungen der letzten vier Jahre einfließen.
Maas will die Berechnungsgrundlage nun auf die Entwicklung des Mietpreises in den letzten zehn Jahren ausweiten, was eine deutliche Senkung des Durchschnittswertes zur Folge hat. Zudem will er genaue Kriterien für die Erstellung von Mietspiegeln vorlegen. So sollen Mietspiegel künftig nur noch dann als korrekt gelten, wenn sie einvernehmlich von der Kommune sowie Eigentümer- und Mieterverbänden erstellt werden.
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„Haus und Grund“ forderte die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag auf, die Pläne des Justiz- und Verbraucherschutzministers noch zu stoppen. „Die Union muss Kante zeigen“, sagte Alexander Wiech. Würde das Eckpunktepapier Realität, würde dies die dringend notwendigen Investitionen in Neubauten wie in den Bestand gefährden: „Das macht alles zunichte, was die Regierung in den letzten Jahren angestoßen hat.“
Die Mietrechtsexpertin der CSU-Landesgruppe, Anja Weisgerber (Schweinfurt), kündigt Widerstand an: Die Union stünde für ein „ausgewogenes Mietrecht, das die Mieter vor Überforderung schützt“, es dürfe gleichzeitig keine Investitionen verhindern. Das aber sei der Fall. „Mit den Eckpunkten schießt das Bundesjustizministerium über das Ziel und auch über den Koalitionsvertrag hinaus.“