Mietpreisbremse in Bayern - „Mieter müssen aktiv werden“
Die Mietpreisbremse kommt ab August auch nach München – der Mieterschutzverein gibt dazu Tipps für die betroffenen Mieter.
München - Die Mietpreisbremse gilt nun auch bald in Bayern. Ab 1. August soll sie den Anstieg der Horrormieten in über 100 bayerischen Kommunen abbremsen. So zieht München etwas verspätet mit Berlin gleich, wo die Bremse schon seit 1. Juni diesen Jahres gilt.
Für die bayerischen Mieter heißt das konkret: Bei Mietverträgen, die nach dem 1. August 2015 abgeschlossen werden, darf die Miete nicht mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichmiete, also dem Mietspiegel liegen.
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Ein Beispiel, wo die Bremse greift, könnte dann so aussehen: In einem Mietvertrag vom 10. August verlangt der Vermieter für eine 80 Quadratmeter Wohnung eine Nettomiete von 1500 Euro. Laut Mietspiegel beläuft sich die ortsübliche Vergleichsmiete aber nur auf 1000 Euro pro Monat. Die zulässige Miete beträgt also nur 1100 monatlich.
Der Mieterschutzverein begrüßt das Gesetz, weil so etwa junge Familien, die gemeinsam eine Wohnung beziehen wollen oder Berufsnomaden besser gesetzlich geschützt werden. Soll die Bremse wirksam werden, ist allerdings das Engagement der Mieter gefragt, wie die Vorsitzende vom Mieterschutzverein, Beatrix Zurek, betont: „Die Mietpreisbremse wirkt nicht automatisch, die Mieter müssen selbst aktiv werden. Nur so können sie von dem neuen Gesetz profitieren“. Um die Preisbremse bestmöglich zu nutzen, rät sie:
- Wenn der Mieter den Vertrag nach dem 1. August unterzeichnet hat, sollte er erst mal den Mietpreis prüfen. Der Münchner Mietspiegel ist unter mietspiegel-muenchen.de abrufbar und kann kostenlos bei der Rathaus-Stadtinfo am Marienplatz abgeholt werden.
- Liegt die Miete tatsächlich zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, sollte sich der Mieter kurz schriftlich an den Vermieter wenden. Bezogen auf den vorigen Beispielfall heißt das konkret: Der Mieter zahlt 1500 Euro Miete unter Vorbehalt an den Vermieter, bis geklärt ist, ob die Mietpreisbremse greift. Falls ja, zahlt der Mieter lediglich 1100 Euro Miete – er erhält also 400 Euro zurück. „Ohne so ein Schreiben“, erklärt Vereinsvorsitzende Zurek, „kann der Mieter später die überzahlte Miete vom Vermieter nicht zurückfordern. Bis geklärt ist, ob eine Ausnahme von der Mietpreisbremse vorliegt, sollte die Miete nur unter Vorbehalt gezahlt werden“, erklärt Zurek weiter.
- Weil die Mietpreisbremse nicht bei umfassend sanierten Wohnungen greift, ist es zudem wichtig zu wissen, wann die Immobilie zuletzt saniert wurde. „Mit umfassend ist aber nicht gemeint“, so Zurek, „dass der Vermieter nur einmal den Parkettboden abschleift“.
- Im Zweifelsfall lohnt sich eine Mitgliedschaft beim Mieterschutzverein, wie Vereinsvorsitzende Zurek betont: „Die neuen Regelungen helfen den Mieter durchaus, aber es ist kompliziert. Es ist schlau, sich beraten zu lassen“, so Zurek, „der einmalige Mitgliedsbeitrag bei uns von 74 Euro, kann helfen mehrere Tausend Euro Miete zu sparen“.
Weil das neue Gesetz viele Ausnahmen macht, werden aber nicht alle Mieter von der Bremse profitieren: Beim Erstbezug von Wohnungen, nach der schon genannten umfassenden Sanierung und bei Mieten, die bereits über dem Mietspiegel liegen, greift die Bremse nicht. Weshalb sie daher oft schon als unwirksam kritisiert wurde (AZ berichtete).
„Die Bremse ist zwar sicher keine Wunderwaffe“, sagt Vereinsvorsitzende Zurek. „Wenn aber alle nur von der Unwirksamkeit der Bremse sprechen, dann wird verkannt, dass die Mieter hier sehr wohl ein taugliches Instrument an die Hand bekommen, um wohnen wieder bezahlbar zu machen“, so Zurek weiter.
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