Mann verklagt die Stadt Eichstätt wegen Frauenparkplätzen

Ein Mann soll sich durch Frauenparkplätze diskriminiert fühlen. Am Dienstag kommt der Fall aus Eichstätt vor das Münchner Verwaltungsgericht.
AZ/rus |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Piktogramm einer Frau ist auf einem Parkplatz zu sehen.
Das Piktogramm einer Frau ist auf einem Parkplatz zu sehen. © Imago

München - Sie sollen in Zufahrtsnähe liegen, am besten von einem Parkplatz- oder Tiefgaragenwächter einsehbar sein oder zumindest videoüberwacht: Frauenparkplätze. Seit den 1990er Jahren gibt es sie bereits, doch in der Straßenverkehrsordnung sind diese speziellen Stellplätze für Frauen nicht verankert.

Das heißt, ein Mann, der einen Frauenparkplatz benutzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO. Er verstößt aber laut ADAC gegen die Hausordnung des Parkhauses. Und handelt abgesehen davon unanständig, denn die Frauen- oder auch Mutter-Kind-Stellplätze gibt es nicht ohne Grund.

Sichere Parkplätze für Frauen - Eichstätt wird wegen ihnen verklagt 

Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum häufiger unsicher, gerade in dunklen Ecken, wie sie etwa Parkhäuser oftmals an vielen Stellen bieten.

Und leider ist diese Angst, dieses diffuse Gefühl, nicht immer grundlos: In Eichstätt, dem malerisch an der Altmühl gelegenen Bischofssitz, ist eine Frau im Sommer 2016 auf einem städtischen Park-and-Ride-Parkplatz an besagtem Fluss überfallen und vergewaltigt worden.

Daraufhin hat sich die Stadt entschieden, auf dem Parkplatz spezielle Frauenstellplätze auszuweisen. Nun wird sie dafür verklagt.

Das Piktogramm einer Frau ist auf einem Parkplatz zu sehen.
Das Piktogramm einer Frau ist auf einem Parkplatz zu sehen. © Imago

Die Frage: Dürfen städtische Frauenparkplätze ausgewiesen werden? 

Nach ADAC-Angaben ist es der erste Prozess dieser Art. Zeichen für Frauenparkplätze, wie sie auf vielen Supermarktparkplätzen zu finden sind, sind - im Gegensatz zu Schildern für Behindertenparkplätze - keine offiziellen Verkehrszeichen.

Das Münchner Verwaltungsgericht muss am Dienstag klären, ob sie trotzdem auf einem öffentlichen Parkplatz angebracht werden dürfen. Wie die "SZ" berichtet, hat ein Mann geklagt, weil er sich durch die Frauenparkplätze "in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt sieht".

Lesen Sie hier: Die Stadt ist für die Menschen da – nicht für die Autos

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.