Mann verklagt die Stadt Eichstätt wegen Frauenparkplätzen
München - Sie sollen in Zufahrtsnähe liegen, am besten von einem Parkplatz- oder Tiefgaragenwächter einsehbar sein oder zumindest videoüberwacht: Frauenparkplätze. Seit den 1990er Jahren gibt es sie bereits, doch in der Straßenverkehrsordnung sind diese speziellen Stellplätze für Frauen nicht verankert.
Das heißt, ein Mann, der einen Frauenparkplatz benutzt, begeht keine Ordnungswidrigkeit im Sinne der StVO. Er verstößt aber laut ADAC gegen die Hausordnung des Parkhauses. Und handelt abgesehen davon unanständig, denn die Frauen- oder auch Mutter-Kind-Stellplätze gibt es nicht ohne Grund.
Sichere Parkplätze für Frauen - Eichstätt wird wegen ihnen verklagt
Frauen fühlen sich im öffentlichen Raum häufiger unsicher, gerade in dunklen Ecken, wie sie etwa Parkhäuser oftmals an vielen Stellen bieten.
Und leider ist diese Angst, dieses diffuse Gefühl, nicht immer grundlos: In Eichstätt, dem malerisch an der Altmühl gelegenen Bischofssitz, ist eine Frau im Sommer 2016 auf einem städtischen Park-and-Ride-Parkplatz an besagtem Fluss überfallen und vergewaltigt worden.
Daraufhin hat sich die Stadt entschieden, auf dem Parkplatz spezielle Frauenstellplätze auszuweisen. Nun wird sie dafür verklagt.

Die Frage: Dürfen städtische Frauenparkplätze ausgewiesen werden?
Nach ADAC-Angaben ist es der erste Prozess dieser Art. Zeichen für Frauenparkplätze, wie sie auf vielen Supermarktparkplätzen zu finden sind, sind - im Gegensatz zu Schildern für Behindertenparkplätze - keine offiziellen Verkehrszeichen.
Das Münchner Verwaltungsgericht muss am Dienstag klären, ob sie trotzdem auf einem öffentlichen Parkplatz angebracht werden dürfen. Wie die "SZ" berichtet, hat ein Mann geklagt, weil er sich durch die Frauenparkplätze "in seiner allgemeinen Handlungsfreiheit eingeschränkt sieht".
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