Mann stößt Buben (11) auf die Straße: Urteil gefallen

Vor Gericht bereut der 35-Jährige die Tat. Er kommt in eine Entziehungsklinik.
John Schneider
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Das Urteil ist gefallen: Der Täter muss nicht auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. (Symbolbild)
Das Urteil ist gefallen: Der Täter muss nicht auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. (Symbolbild) © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Ich schäme mich. Es tut mir leid", sagt der 35-jährige Angeklagte in seinem letzten Wort. Der Mann hatte im August 2020 einen Buben (11) im Tal auf die Straße gestoßen. Eine Autofahrerin konnte rechtzeitig bremsen. Das Urteil: ein Jahr und acht Monate Haft, unter anderem wegen fahrlässigen Vollrauschs, sowie die Einweisung in eine Entziehungsklinik.

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Verteidigerin Johanna Braun ist dennoch zufrieden. Ihr Mandant muss nicht auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass den Taten jeweils der Konsum von Drogen - am Tattag hatte der Mann einen Joint geraucht - vorausgegangen war.

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  • köterhalsband am 07.07.2021 21:20 Uhr / Bewertung:

    Das Urteil ist ein Hohn.

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