Prozessbeginn in München: Kind (11) auf die Straße geworfen
München - Welch ein Riesenschock: Eltern und Geschwister müssen hilflos mit ansehen wie ein Mann ihr Kind, ihren Bruder greift und sich mit ihm auf die Straße wirft. Täter und Opfer haben Glück: Niemand wird verletzt.
Mann wirft sich mit Kind auf die Straße
Die Ausflügler wollen sich an diesem letzten Augusttag des vorangegangenen Jahres die Münchner Altstadt anschauen. Die Kinder spielen auf den Betonklötzen auf dem Gehweg im Tal. Es ist kurz nach 19 Uhr.
Plötzlich kommt der Unbekannte, packt sich den Elfjährigen und wirft sich mit ihm auf die Straße. Eine Autofahrerin, die aus der Hochbrückenstraße kommt, kann noch rechtzeitig reagieren und ihren Wagen stoppen. Nur ein bis zwei Meter vor dem Kind und dem Unbekannten.
Angeklagter soll gerufen haben: "Fahr' das Dreckskind zusammen"
Hans A. (Name geändert) soll dann der Fahrerin zugerufen haben: "Fahr' uns zusammen" und "Fahr' das Dreckskind zusammen." Wenige Minuten später ist die Polizei da.

Hans A. wehrt sich heftig gegen die Festnahme, schlägt nach den Beamten, später erwischt er einen Beamten am Knie, der daraufhin zehn Tage dienstunfähig bleibt.
Angeklagter wird in Modegeschäft auffällig
Hans A. war kurz vor dem Vorfall im Tal bereits in einem Modegeschäft in der Weinstraße auffällig geworden. Dort soll er sich Wasser aus einer Vase über den Kopf geschüttet haben, dann habe er sie laut Anklage auf den Gehweg geworfen, wo sie zerbrach.
Wollte der Angeklagte das Kind nur schützen?
Außerdem soll der Angeklagte wenige Tage vor diesen Taten in seiner Unterkunft in der Boschetsrieder Straße einen Feueralarm ausgelöst haben. Aus Liebeskummer, sagt seine Anwältin Johanna Braun in einer Verteidigererklärung.
Die angeklagte Tat im Tal habe sich ganz anders abgespielt: Ihr Mandant habe gesehen, wie die Kinder auf den Betonklötzen gespielt hatten und fürchtete um die Spielenden. Deshalb habe er sich den Buben gepackt.
Angeklagter bestreitet die Vorwürfe
Allerdings sei er dann ins Taumeln geraten und mit dem Kind auf die Straße gestürzt. Noch im Fallen habe er versucht, sich zwischen Auto und Kind zu bringen, damit dem Elfjährigen nichts passiert. Er bestreitet mit Vehemenz, dass er das Kind verletzen wollte.
Die in der Anklage aufgeführten Rufe bestreitet Hans A. ebenso. Er sei zutiefst erschüttert, wollte im Gegenteil das Kind retten.
Staatsanwaltschaft vermutet psychotische Störung
Die Anwältin erklärt, dass Hans A. in seiner Kindheit unter dem gewalttätigen älteren Bruder gelitten habe. Ausbildungen habe er immer wieder abgebrochen und habe dann viele Jahre auf der Straße gelebt. Eine Drogentherapie sei erfolgreich gewesen, er sei aber rückfällig geworden.
Die Staatsanwaltschaft geht von einer psychotischen Störung aus. Eine Unterbringung in der Psychiatrie steht im Raum. Der Prozess wird fortgesetzt.