Luxus-Mord: Schwester umgebracht - Bruder gesteht vor Münchner Gericht
München - Freunde werden sie nicht mehr. Der Vorsitzende Richter des Münchner Schwurgerichts Michael Höhne und Robert B. (37), der seit gestern wegen Mordes vor Gericht steht. Immer wieder kritisiert der Jurist die vielen Widersprüche in den Aussagen des Mannes, der am 2. Februar 2016 seine Schwester erdrosselt hat.
Gleich nachdem Staatsanwalt Laurent Lafleur die Anklage verlesen hat, lässt der Ungar seine Anwältin Birgit Schwerdt eine Erklärung vortragen. Darin spricht er von einer schweren Kindheit und langjährigen Misshandlungen durch seine Schwester. Und er gibt zu, dass er sie im Streit mit der Schnur eines Schuhsacks erdrosselt habe.
Das Opfer zahlte Scientology fast eine Million Euro
Als Motiv sehen die Ermittler Wut über den "verschwenderischen Lebensstil" der Frau. Das Opfer hatte binnen zwei Jahren auch rund 900.000 Euro an die umstrittene Organisation Scientology gespendet. Allerdings profitierte auch Robert B. von seiner Schwester. Sie überwies ihm und seiner Familie 900 Euro monatlich.
Im Februar brach die Polizei die Wohnung in der Thalkirchner Straße auf und entdeckte dort die Leiche der 38-Jährigen. Ihr Bruder geriet schnell in Verdacht und wurde zwei Wochen später verhaftet. Er sitzt seitdem in Untersuchungshaft.
Zunächst hatte Robert B. in Stadelheim geschwiegen, doch irgendwann wurde der Druck des schlechten Gewissens zu groß und er gab zu, dass er der Täter ist. Er übernehme die volle Verantwortung, erklärt Robert B. auch vor Gericht.

In diesem luxuriösen Anwesen in der Thalkirchner Straße (altes Arbeitsamt) wurde Elvira S. ermordet. Foto: Daniel von Loeper
Von der Schwester sexuell missbraucht?
Er habe der reichen Witwe im Februar 2016 beim Umzug helfen wollen. Obwohl sie ihn jahrelang mies behandelt habe und als Kind sogar sexuell missbrauchte. Die Frau habe ihn immer wieder geschlagen und getreten. "Ich hatte Angst vor ihr", erklärt der Angeklagte. Als sie ihn am Tattag erneut schlug und beleidigte, soll sich der ganze Frust dann mit der Gewalttat Luft gemacht haben.
Doch sein Geständnis steht im Widerspruch zu seinen ersten Vernehmungen bei der Polizei und seinen Ausführungen beim psychiatrischen Gutachter. Auch jetzt verstrickt er sich bei Nachfragen immer wieder in Widersprüche.
So erklärt er plötzlich, dass Elvira S. seine Tochter als "Hure" beschimpft habe. Da erst habe er sich gegen ihre Schläge, Tritte und Beleidigungen gewehrt. Warum davon in seiner "seitenlangen Erklärung" nichts erwähnt werde, will der Richter wissen. Robert B. weiß es nicht.
Richter: "Das überzeugt mich nicht"
Höhne will zudem wissen, warum er einen anderen Sack abstellt, den Schuhsack mit der Schnur aber in der Hand behält. Er habe doch gesagt, dass er eigentlich aus der Wohnung verschwinden wollte. Auch darauf kann der Angeklagte keine schlüssige Antwort geben. "Das überzeugt mich nicht", lautet das Fazit des Vorsitzenden Richters.
Auch der Tathergang hört sich bei Anklägern und Angeklagtem sehr unterschiedlich an. Robert B. erklärt, dass die Schnur während der Rangelei "irgendwie" den Weg zum Hals seiner Schwester gefunden habe, er dann zuzog, sie zu Boden sank und er dann in Panik geflohen sei. Die Ankläger gehen von einer zielgerichteten Aktion aus: Er habe ihr ohne Vorwarnung die Hartgummischnur um den Hals gelegt und an beiden Ende gezogen. Sie habe danach auf dem Boden gelegen, regte sich nach 15 Minuten aber noch mal. Woraufhin ihr Robert B. wuchtig ins Gesicht schlug und dann wohl erneut die Schnur zuzog.
Der Prozess wird fortgesetzt Das Urteil soll am 3. Mai verkündet werden.
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