Linke Schmierereien: Polizei nimmt zwei Sprayer fest
München - Seit dem 8. September haben sie Parolen aus dem politisch linken Spektrum in ganz München angebracht – die Täter schmierten unter anderem Autos, Hauswände und Verkehrszeichen voll (AZ berichtete). TOD ALLEN YUPPIES ist da nur eins von vielen Beispielen.
Wegen des Inhalts der Schmierereien hat das Kommissariat 43 der Münchner Polizei, welches für politisch links motivierte Straftaten zuständig ist, schon früh die Ermittlungen aufgenommen. Während ihrer Streifzüge, die meist in der Nacht stattfanden, provozierten die Schmierfinken teilweise auch die Polizei – sprühten unter anderem "Denning grüßt das K 43" an ein Objekt.
Jetzt, rund einen Monat nach Bekanntwerden der ersten Tat, konnte die Polizei zwei Verdächtige festnehmen. Einen 16 Jahre alten Gymnasiasten, der bei seinen Eltern in einer Fürstenrieder Doppelhaushälfte wohnt und alle Taten gestand, sowie einen 22-Jährigen ohne Wohnsitz. Beide gehören der linken Szene an.
Die Polizei kam ihnen durch Videos von Überwachungskameras auf die Spur, unter anderem von einem Autohaus in Trudering. Dabei erkannten sie den 22-Jährigen, der bereits wegen Körperverletzungsdelikten polizeibekannt und vorbestraft ist.
Um den zweiten Sprayer zu identifizieren, verglichen die Polizisten die gefilmten Taten mit den Überwachungsvideos an nahegelegenen U-Bahnhöfen. Die Beamten erkannten den 16-Jährigen darauf – und konnten durch weitere Video-Abgleiche erkennen, wo er regelmäßig ausstieg. Am Dienstagabend passten sie ihn an dieser U-Bahnhaltestelle ab.
Den 22-Jährigen fassten die Beamten durch einen Zufall: Eine Polizeistreife, die gerade auf dem Weg zu einem Einsatz war, sah ihn zufällig an einer Bushaltestelle an der Kapuzinerstraße sitzen. Beide jungen Männer sind derzeit in U-Haft.
Die 344 Taten im gesamten Stadtgebiet, darunter insbesondere Bogenhausen, Isarvorstadt, Giesing, Forstenried/ Trudering und Moosach, haben eine Schadenssumme im hohen sechstelligen Bereich, grob geschätzt etwa 750.000 Euro.
Strafrechtlich droht verurteilten Tätern eine maximale Haftsstrafe von drei Jahren. Zivilrechtlich müssen die Täter für den gesamten Schaden aufkommen.
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