Letzte Hoffnung für den Mietenstopp

Die Rathausreporterin über die Entscheidung des Freistaats zum Volksbegehren Mietenstopp.
Emily Engels
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Der Verfassungsgerichtshof hat nun in der Hand, wie es mit dem Volksbegehren weitergeht.
AZ Der Verfassungsgerichtshof hat nun in der Hand, wie es mit dem Volksbegehren weitergeht.

Mehr als 50.000 Menschen haben in Bayern mit ihrer Unterschrift gefordert, dass die Mieten sechs Jahre eingefroren werden. Trotz dieses klaren Signals zieht der Freistaat sich jetzt reichlich feige aus der Verantwortung – und will das Volksbegehren Mietenstopp nicht zulassen. Und das in Krisenzeiten, in denen eh schon zu viele Mieter um das Dach über ihrem Kopf bangen.

Als letzte Hoffnung bleibt der Verfassungsgerichtshof. Dass gerade in und nach der Corona-Krise die existenziellen Sorgen von Mietern ernst genug genommen werden. Und es nicht zu einer sozialen Katastrophe in München kommt.

Lesen Sie hier: Scheitert das Mietenstopp-Volksbegehren vor Gericht?

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