Leopoldstraße München: Cannabis-Patient ärgert sich über Polizei-Kontrolle

Ein Cannabis-Patient echauffiert sich über eine Polizeikontrolle auf der Leopoldstraße und sieht sich seiner Grundrechte beraubt. Die Polizei München weist die Anschuldigungen zurück und erklärt, wie es zu dem Vorfall kam.
AZ/pm |
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Fällt unter das Betäubungsmittelgesetz: das Konsumieren eines Joints. (Symbolbild)
Fällt unter das Betäubungsmittelgesetz: das Konsumieren eines Joints. (Symbolbild) © dpa

München - Schwere Vorwürfe gegen die Polizei München: Ein Cannabis-Patient fühlte sich in seinen Grundrechten beschränkt, als er am Wochenende auf dem Corso Leopold an der Leopoldstraße von mehreren Polizeibeamten kontrolliert wurde.

"Ich lasse mich nicht als Schwerverbrecher abstempeln", wurde Franz Wolf (50) nach dem Vorfall in einer Pressemitteilung des Cannabis-Verbands Bayern zitiert. "Man hat mir einfach meine Medizin genommen." Der 50-jährige Wolf leidet der Mitteilung zufolge an einer posttraumatischen Belastungsstörung und nach zahlreichen Verkehrsunfällen an chronischen Schmerzen. Seit 30 Jahren hilft sich der Münchner demnach mit Cannabis.

Cannabis auf ärztliches Rezept 

Seit September 2015 geschehe dies demzufolge mit Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle und seit dem 13. April 2017 legal auch mit ärztlichem Rezept und von der Krankenkasse bezahlt. Wie der Cannabis-Verband Bayern mitteilt, sieht sich Wolf durch die Polizeikontrolle schikaniert, seine tägliche Ration sei ihm abgenommen, eine "Verdachtsanzeige" gestellt worden. Der Vorwurf: wenn Wolf jedes Mal einen solchen "Kontrollzirkus" erlebe, wenn er öffentlich Cannabis konsumiert, sei ihm das Grundrecht der Teilhabe am öffentlichen Leben verwehrt. 

Die AZ bat die Polizei München um eine Stellungnahme. Die Pressestelle bestätigte die Personenkontrolle, dementierte aber die Vorwürfe gegen die Kollegen. Laut Polizei hat sich Wolf seinen Joint nämlich genau neben den Polizeibeamten angezündet und müsse sich demzufolge auch nicht wundern, kontrolliert zu werden.

Anfangsverdacht auf eine Straftat

Schließlich habe der Anfangsverdacht auf eine Straftat gemäß Betäubungsmittelgesetz bestanden. Die Polizei bestätigte ferner, dass Wolf den Beamten seinen Cannabis-Ausweis und das entsprechende Rezept vorzeigen konnte. Der erste Verdachtsmoment habe jedoch eine Personendurchsuchung erfordert, hieß es von der Polizei. Die Polizisten hätten schließlich nicht wissen können, dass er Cannabis-Patient sei.

Wolf habe die im Rezept genannte Menge demnach auch behalten dürfen, eine Strafanzeige sei nicht ergangen. 

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