Lange Haft für notorischen Betrüger
München — Die Liste seiner Vergehen ist lang. Sehr lang. 23 Mal wurde Peter T. (72, Name geändert) bereits verurteilt, hat schon viel Zeit im Gefängnis zubringen müssen.
Haftstrafen wegen Geldbetruges
Seit Dienstag kommt eine weitere Haftstrafe dazu. Wegen Betruges wurde der 72-Jährige vom Amtsgericht zu einem Freiheitsentzug von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Dabei wurde das Geständnis des Betrügers als strafmildernd gewertet.
Wiederholungstäter werden härter bestraft
Aber es gibt auch Umstände, die gegen den Betrüger sprechen. Dass er nach seiner Entlassung jeweils schnell wieder straffällig wurde, mache eine lange Haft notwendig, erklärt der Amtsrichter in seiner Urteilsbegründung. Was hat der 72-Jährige verbrochen?
Fake-Kredite und falsche Gebühren
Er spiegelte laut Anklage zwischen 2015 und 2017 seinem Opfer vor, er könne ihm einen Millionenkredit gewähren. Allerdings würden gewisse Kosten, Gebühren und Ähnliches anfallen. Gemäß der Absicht von Peter K. überwies das Betrugsopfer in diesem Zeitraum 139 Mal Geld für die angeblichen Gebühren und Kosten, die für den "Kredit" notwendig seien.
Ein zweites Opfer fiel auf ähnliche Weise herein. Insgesamt kommt die Staatsanwaltschaft auf einen Schaden von knapp 90.000 Euro, die Peter K. und seine Komplizen unter sich aufteilten.
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