Landgericht: Mordversuch an einer Bushaltestelle in Starnberg

So lautet die Anklage. Im Streit hatte ein 36-Jähriger mit dem Messer zugestochen.
von  John Schneider
Vor dem Prozess: Sven G. mit seinem Anwalt Stefan Korn.
Vor dem Prozess: Sven G. mit seinem Anwalt Stefan Korn. © jot

München - Es war eine Nichtigkeit, die den Streit mit den blutigen Folgen auslöste. Doch die Folgen sind schlimm und die Staatsanwaltschaft glaubt, dass sich der Messerstecher eines versuchten Mordes schuldig gemacht hat, weil er heimtückisch handelte.

Sven G. (Name geändert) war am 10. Oktober des vergangenen Jahres in Starnberg unterwegs, hatte reichlich getrunken. 2,07 Promille wird man später bei ihm feststellen. Als er gegen 18 Uhr an einer Bushaltestelle in der Josef-Jägerhuber-Straße vorbei kommt, schaut er auf den Fahrplan.

Eine Gruppe von vier Männern sitzt an der Haltestelle gerade auf der Bank und einer der Männer, der 61-jährige Erich W., will Sven G. helfen. Er erklärt ihm, dass an diesem Tag kein Bus mehr in Richtung Krankenhaus fahren würde. Statt sich zu bedanken, sagt der betrunkene Sven G. laut Anklage: „Dich habe ich erst im Bus gesehen, du besoffene Sau.“ Nicht nett.

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Der Streit eskaliert

Erich W. ist sauer. Er ruft Sven G., der sich von der Haltestelle entfernt, zu, dass es sei sein Problem, ob er besoffen sei. Es sei schließlich sein Leben.

Es folgt ein Hin und Her, das sich immer mehr aufschaukelt. Sven G. kehrt um, die Männer rufen „Schleich dich“. Er geht, kehrt aber wieder um, bekommt von Erich W. einen Stoß gegen die Brust. Sven G. geht, kehrt wieder um und kassiert einen Schlag ins Gesicht.

Jetzt eskaliert der Streit vollends. Der 36-Jährige holt ein Taschenmesser aus seiner Hosentasche, geht auf Erich W. zu und sticht mit dem Messer von unten nach oben zu. Die Folgen sind bis heute im Gesicht von Erich W. deutlich zu sehen.
Sven G. erzählte dem Gericht gestern, dass er in diesem Moment begreift, dass er „Mist gebaut“ habe. Er will weg.

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Gefährlich hoher Blutverlust

Doch Jörg T., ein Spezl des Opfers, verfolgt und stellt den Messerstecher. Der 50-Jährige reißt Sven G. zu Boden. Laut Anklage wird Jörg T. bei dem Gerangel dann ebenfalls von Sven G. mit zwei Messerstichen an der Wade verletzt. Ohne ärztliche Hilfe wäre der Mann vielleicht an dem Blutverlust gestorben.

Aber auch Sven G. will sich bei dem Gerangel verletzt haben. Er habe eine stark blutende Wunde am Arm davon getragen, berichtete er gestern.

Der Prozess wird fortgesetzt.

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