Landgericht: Dealer oder doch nur Junkie? Heroin-Prozess in München

Der Angeklagte (44) bestreitet vor Gericht, mit Rauschgift gehandelt zu haben.
John Schneider
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Gerichtsprozess um mutmaßlichen Drogenhändler
Gerichtsprozess um mutmaßlichen Drogenhändler © jot

München -  Dealer oder doch nur Drogenkonsument? Diese Frage muss das Landgericht im Fall des 44-jährigen Ali K. (Name geändert) klären. Die Staatsanwaltschaft hat jedenfalls die Überzeugung gewonnen, dass der Münchner seit Beginn diesen Jahres einen regen Handel mit Drogen betreibt.

Polizei stellt 18 Gramm Heroin sicher

So soll er laut Anklage am 1. Februar in einer Unterführung an der Chiemgauer Straße drei Gramm Heroin an einen Kunden übergeben haben. Einen Tag später das gleiche Spiel: Ali K. liefert weitere zwei Gramm an denselben Kunden.

Der wird erwischt und am 3. Februar stand dann die Polizei vor der Tür von Ali K. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten im Badezimmer über 18 Gramm Heroin. In seiner Unterhose hatte er zudem eine Plombe mit Heroin versteckt.

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Was die Sache noch teurer machen könnte: In einem Korb in der Nähe des Rauschgifts hatte der 44-Jährige ein Klappmesser abgelegt. Drogenhandel mit Waffen wird aber deutlich härter bestraft. Zudem wurden 8.845 Euro gefunden. Drogengeld?

Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte lässt gestern seinen Anwalt Hans Schröder erklären, dass er nicht mit Drogen gehandelt habe, sondern dass das Heroin, das man bei ihm fand, zum eigenen Konsum bestimmt war. Auch das viele Bargeld rühre nicht aus Drogengeschäften, sondern aus einem Autoverkauf.

Der Prozess dauert an.

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  • Hundekrawatte am 29.09.2021 10:10 Uhr / Bewertung:

    „Der einschlägig vorbestrafte Angeklagte“

    sollte wohl mal einige Jahre hinter schwedischen Gardinen entgiften.

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