Kurzer Prozess mit dem Collagen-Cocktail
München - Es dauert nur eine Stunde, dann streckt die Ambiona GmbH die Waffen. Der Anwalt zieht die Berufung zurück, nachdem sich die Verhandlung am Donnerstag im Oberlandesgericht (OLG) mit wenig Aussicht auf Erfolg im Kreis gedreht hat. Mit der Berufung hat sich die Ambiona GmbH, Hersteller von collagenhaltigen Trinkampullen, gegen ein Unterlassungsurteil des Landgerichts gewehrt, das der Firma eine Reihe von Werbeaussagen verboten hatte.
Kläger war der Verband Sozialer Wettbewerb aus Berlin. Die Ambiona hatte ihr Produkt zur Faltenreduktion mit Studienergebnissen beworben, die auf Test mit aus Schweinen gewonnenem Collagen beruhten. Das Problem dabei: Das in den Anti-Falten-Cocktails der Firma enthaltene Collagen stammt von Rindern.
Kosmetische oder gesundheitliche Produkte?
Die Ergebnisse der herangezogenen Studie können nicht einfach übernommen werden, monierte der Verband. Das Landgericht schloss sich dem an und gab der Unterlassungsklage statt. Das Urteil stützte sich allerdings darauf, dass für Produkte mit gesundheitlichem Bezug besonders strenge Maßstäbe gelten.
Aus Sicht des Herstellers handelt es sich bei Produkten, die glatte Haut versprechen, aber um rein kosmetische. Demnach seien die zahlreichen Studien, die man im letzten halben Jahr der Auseinandersetzung vorgelegt habe, durchaus belastbar. Sie könnten die Richtigkeit der Aussagen in der Werbung ausreichend belegen. "Man kann nicht unendlich viele Studien zu jedem einzelnen Produkt durchführen", argumentiert der Anwalt vor dem OLG.
Nicht nur eine ästhetische Funktion
Eine Stellungnahme der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bescheinigt, dass die Ambiona gesundheitsrechtlich kein grünes Licht für die Bewerbung ihrer Produkte bekommen würde. Die bräuchte es auch nicht, schließlich sei der versprochene Erfolg ein rein ästhetischer, findet der Hersteller.
Die Richter sehen das anders und schließen sich damit einem früheren Urteil des Bundesgerichtshofes in einem ähnlichen Fall an. Demnach geht es durchaus um Körperfunktionen der Haut. Versprechungen wie "Revitalisierung" oder "Regeneration" gingen über den reinen Erhalt hinaus, es werde mit der Wiederherstellung von Schutzfunktionen der Haut geworben, stellen die Richter auch am Donnerstag am OLG fest.
Ambiona-Anwalt gibt auf
"Wenn wir mit einem vitalen und frischeren Hautbild werben, glaubt deshalb kein Mensch, dass man von den Drinks gesünder wird", befindet der Anwalt der Firma. Auch nicht, wenn die Werbung verspräche "die Haut wirkt jünger und gesünder".
Daraus entsteht ein einstündiges Hin und Her zwischen Richtern und Anwalt, das sich abwechselnd um die Stellungnahme der EFSA beziehungsweise deren Relevanz für den Fall und die Auslotung der Grenze zwischen Versprechen zu Gesundheit und Schönheit dreht.
Schließlich fasst der Anwalt der Ambiona zusammen: "Wir sehen das so und Sie sehen das offenbar anders." Am Präzedenzfall des BGH kommt er an dem Tag nicht vorbei, die Berufung zieht er zurück. Das Urteil des Landgerichts ist damit rechtskräftig.
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