Reibach mit falschen Goldbarren - Zwei Jahre Knast
München - Bis zuletzt hat Hans G. (23, Namen geändert) gehofft, den Aufenthalt im Gefängnis vermeiden zu können. Und alles dafür getan: Vor Gericht gestanden, dass er seine Opfer vor etwa zwei Jahren mit falschen Goldbarren genarrt hatte, den Schaden wieder gut gemacht und sich in seinem letzten Wort noch einmal bei seinen Opfern entschuldigt – das alles sollte nach Ansicht seines Verteidigers doch bitte reichen, um noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davon zu kommen.
Die Staatsanwaltschaft hat andere Vorstellungen. Sie fordert drei Jahre, sechs Monate Knast wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug. Ganz so drastisch kommt’s nicht, aber das Amtsgericht verurteilt den Angestellten immerhin zu einer Haft von zwei Jahren und zehn Monaten. Für den Verurteilten wohl ein unerwarteter Schock.
20 Prozent unter dem Marktpreis
Verurteilt wird das Trio junger Männer, weil sie mit falschen Goldbarren ihre Opfer getäuscht haben. Bei ebay setzten sie im Jahre 2015 Kleinanzeigen auf, boten die Goldbarren dabei 20 Prozent unter dem Marktpreis an.
Das weckte bei vielen Kunden großes Interesse. Keiner schien sich zu fragen, warum die Anbieter das Gold nicht anderswo zu Marktpreisen verkauften. Auch das brachten die Verteidiger des Trios als strafmildernden Umstand in Stellung. Den drei jungen Männern wurde es zu leicht gemacht. Nur in zwei Fällen wurden die Käufer misstrauisch.
Der Schaden von 25 000 Euro ist inzwischen fast komplett wieder ersetzt worden. Das reicht für die Komplizen von Hans G., um die Haftstrafen zur Bewährung auszusetzen. Nicht aber für den Kopf der Bande, der wegen seiner "Nervosität" bei der Übergabe, wie er sagt, die beiden Spezl als Komplizen anheuerte.
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