Kreissägenmord in München: Prozess gegen die Totengräber geplatzt

Sie sollen Gabriele P. geholfen haben, ihr Opfer in Haar zu verscharren. Weil noch unklar ist, ob die Mörderin bestraft werden kann, muss auch der Prozess gegen die Helfer ausgesetzt werden.
John Schneider |
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Es sollte sein zweiter großer Auftritt innerhalb von zwei Tagen am Strafjustizzentrum werden. Doch der Berufungsprozess wegen Strafvereitelung gegen Christian K. wurde am Mittwoch ausgesetzt.

Dem 34-Jährigen wird vorgeworfen, im Jahre 2009 gemeinsam mit seinem ebenfalls angeklagten Bekannten Bernd M. die Leiche von Alexander H. – dem ermordeten Ex seiner Verlobten Gabriele P. (32) – im Garten vergraben zu haben.

In der ersten Instanz waren die beiden Totengräber vom Amtsgericht zu Haftstrafen verurteilt worden. Christian K. zu zwei Jahren und acht Monaten, Bernd M. zu zwei Jahren und vier Monaten. Die Verurteilten legten Berufung gegen das Urteil ein.

Die besondere Problematik des Verfahrens, das Mittwoch vollständig durchverhandelt werden sollte, war aber schon am Dienstag klar geworden. Christian K. trat an diesem Tag im Mordprozess gegen seine Verlobte als Zeuge auf. Über Details seines Beitrags zur Tat wollte er aber nichts sagen.

Lesen Sie hier: Kreissägen-Mord - "Immer wieder Sex mit anderen"

Sein gutes Recht, da er sich nicht selbst belasten muss. Er hofft schließlich, in der Berufung doch noch eine Bewährungsstrafe zu erreichen.

Ist die Tat mittlerweile verjährt?

Die Verteidiger Michael Adams und Claudia Wüllrich sowie Staatsanwalt Laurent Lafleur einigten sich Mittwoch darauf, erst einmal abzuwarten, was der Prozess gegen Gabriele P. noch an den Tag bringt. Ansonsten müsste in ihrem Strafvereitelungsverfahren aufwändig Beweis erhoben werden. Wüllrich erklärte zudem, dass sie nach wie vor glaube, dass die fast acht Jahre alte Tat verjährt sein könnte.

Ein Kernproblem: Käme das Schwurgericht im Parallelverfahren zu dem Schluss, dass kein Verbrechen vorliege, weil die Angeklagte unter Umständen nicht schuldfähig war, gäbe es konsequenterweise auch keine Straftat der Strafvereitelung. Die angeklagten Totengräber müssten freigesprochen werden. Neuer Starttermin ist der 10. Mai.

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