Kreissägen-Mord vor dem Landgericht München: Gabriele P. ist voll schuldfähig

Kreissägen-Mord: Die Gutachter berichten am Montag über den Zustand der Leiche und die Psyche der Angeklagten (32).
Der spektakuläre Prozess um den Kreissägen-Mord in Haar geht langsam aber sicher dem Ende entgegen: In der Verhandlung um den grausamen Tod von Alexander H. kamen gestern die beiden Gutachter zu Wort. Randolph Penning von der Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) hatte die Leiche des Opfers untersucht, Psychiater Matthias Hollweg die mutmaßliche Mörderin.
Die Leiche von Alexander H. war im Januar 2016 auf einem Grundstück in Haar ausgegraben worden. Die Hausbesitzerin und Pädagogik-Studentin Gabriele P. (32) hat bereits gestanden, ihren damaligen Lebensgefährten Alexander H. im Dezember 2008 während eines Sexspiels mit einer Handkreissäge getötet zu haben. Die kopflose Leiche wurde später von ihrem neuen Freund (34) und einem Bekannten in ihrem Garten verscharrt.
Penning berichtet, wie er die Leiche am 20. Januar 2016 vorgefunden hat. Die Leichengräber hatten verschiedene Müllsäcke, einen roten Spannbettbezug und eine dünne Malerfolie benutzt, um die Leiche des Mannes zu verpacken. Ausgepackt erkannten die Ermittler, dass die "anatomische Ordnung" nicht mehr da war: Der Leichnam war teilweise zerstückelt worden. Dafür hätten die Leichengräber wohl Messer und Sägen, aber keine Kreissäge benutzt.
Im skelettierten Schädel fanden sich noch Reste von Gehirn. Genug, um auch nach fast sieben Jahren in der Erde zum Beispiel Spuren von Nikotin bei Alexander H. festzustellen. Nach Cannabis habe man aufgrund damals noch fehlender Hinweise nicht gesucht und dementsprechend auch keine Spuren gefunden, erklärt Penning.
Die Verletzungen, die der Rechtsmediziner im Januar 2016 bei Gabriele P. gefunden hatte, stünden in keinem Zusammenhang mit der Tatzeit im Dezember 2008.
Anschließend präsentiert auch der psychiatrische Gutachter Matthias Hollweg seinen Eindruck von der Angeklagten. In seinen Gesprächen mit ihr habe sie unter anderem erklärt, dass das Opfer unter einer Borderline-Störung gelitten habe und immer aggressiver geworden sei. Er habe sich aber keine Hilfe suchen wollen.
Das Opfer war "unberechenbar" – sagt die Angeklagte
Sie habe oft Angst vor ihm gehabt, er sei "unberechenbar", beleidigend und erpresserisch gewesen. Am Tag zuvor hätten sie sich noch gestritten. Am Tag der Tat – so berichtete P. dem Gutachter – habe das Opfer ihr dann gedroht, "jeden umzubringen, den sie kennt". Gaby P. sei total panisch geworden. Sie habe Angst gehabt, dass er den Spieß umdreht, also sie tötet und dann "das Sicherste" getan, als er durch die Fesselung hilflos war. Die Säge habe sie genommen, "weil sie da so lag".
In der Zeit vor der Tat habe sie regelmäßig ein bis zwei Flaschen Wein pro Tag getrunken, berichtete sie dem Gutachter. Ob sie aber am Tattag selber Alkohol getrunken habe, wisse sie nicht mehr.
Bereits vor zwei Wochen hatte ihre Verteidigerin Birgit Schwerdt erklärt, dass Gabriele P. einen zunehmend desorientierten Eindruck mache. "Je länger der Prozess dauert, umso verwirrter ist meine Mandantin", sagte die renommierte Strafverteidigerin. Wenn die Angeklagte in ihrer Zelle den Prozess rekapituliere, "verliert sie sich".
Gabriele P. berichtete dem Gutachter von drei Abtreibungen (in einem Fall soll das Opfer der Vater gewesen sein). Seit der Bluttat leidet sie laut Hollweg an einer reaktiven Depression (Anpassungsstörung). Dazu kommen schnell schwankende Grundstimmungen und Züge von Hörigkeit.
Das sei aber nicht krankhaft, so Hollweg. Die Angeklagte leide an keinerlei organischen oder psychischen Störungen, habe eine glückliche Kindheit gehabt. Es seien auch keine psychopathischen Auffälligkeiten bei Gabriele P. festzustellen. Für eine verminderte Schuldfähigkeit zur Tatzeit spricht demnach nichts, sagt der psychiatrische Experte.
Der Prozess wird fortgesetzt.