Kreissägen-Mord von Haar: Angeklagte hatte Todesangst
München - Tatmotiv Angst: "Angst um ihr Leben, Angst um das Leben von Familienangehörigen", habe Gabriele P. (32) zu dem Mord an ihrem Freund getrieben. Das erklärte die polizeiliche Hauptermittlerin am Freitag als Zeugin im Prozess um den Kreissägenmord.
Die 32-jährige Pädagogik-Studentin ist angeklagt, ihren damaligen Freund mit einer Handkreissäge getötet und ihm den Kopf abgeschnitten zu haben. Für die Staatsanwaltschaft ein klarer Fall von Mord.
Die Polizistin hatte für die Ermittlungen die Tagebücher der Angeklagten ausgewertet und die junge Frau auch vernommen. "Es tut mir leid", soll Gabriele P. in einer Vernehmung zu dem gewaltsamen Tod ihres Freundes Alexander H. gesagt haben. Die Polizistin hatte aber damals das Gefühl, dass die Reue nicht ganz echt war.
Zumal Gabriele P. in ihrem Tagebuch des Grauens auch geschrieben hat, dass sie sich nach dem Mord wieder freier gefühlt habe. In einem undatierten Eintrag – das Tagebuch ist erst Monate nach der Tat vom Dezember 2008 und auf Vorschlag ihres neuen Freundes geschrieben worden – habe die Angeklagte in schwer entzifferbarer Schrift die Tat geschildert.
"Es schien mir keine Wahl zu bleiben. Ich oder er."
Demnach habe sich das Opfer nach einem Streit aufs Bett gelegt und die Angeklagte zum Sex aufgefordert. Nach dem Sex habe sie die Handkreissäge gegen seine Brust gerichtet. "Panik, Ausweglosigkeit, Angst", hat Gabriele P. ihrem Tagebuch dazu anvertraut. "Es schien mir keine Wahl zu bleiben. Ich oder er."
In einer polizeilichen Vernehmung im Januar 2016 gab die Angeklagte den Ausführungen der Polizistin zufolge an, ihr Freund habe ihr gedroht, die Person zu töten, bei der sie sich verstecke, wenn sie aus der gemeinsamen Wohnung ausziehe. Außerdem habe sie ihm eine Waffe besorgen sollen und gemeinsam mit ihm bei einem nicht näher beschriebenen Amoklauf sterben. Auch an Suizid habe sie gedacht.
Gabriele P. erklärte unter anderem auch, dass es drei gewalttätige Übergriffe ihres Freundes gegeben habe. In einem Fall habe er ihr Haare ausgerissen. Die Polizistin gab aber auch zu Protokoll, dass es keine objektiven Anhaltspunkte dafür gebe, dass Alexander H. der Angeklagten jemals Gewalt angetan hat. Die Frau hat auch nie Anzeige erstattet.
Der Prozess wird am 3. April fortgesetzt. Das Schwurgericht hat noch Verhandlungstermine bis zum 19. Mai anberaumt. An diesem Tag soll das Urteil verkündet werden.
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