Kreissägen-Mord von München-Haar: Prozess startet am Montag

Eine 32-Jährige soll ihrem Freund den Kopf mit einer Kreissäge abgeschnitten haben. Ab Montag steht sie vor dem Landgericht.
John Schneider |
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Abtransport der Leiche im Januar 2016: Sie wird erst mehrere Jahre nach der Tat entdeckt.
Nina Job Abtransport der Leiche im Januar 2016: Sie wird erst mehrere Jahre nach der Tat entdeckt.

München - Der Andrang wird riesig werden, der Gerichtssaal B 175 im Strafjustizzentrum an der Nymphenburger Straße kaum groß genug sein, um allen Interessierten Platz zu bieten. Aus der ganzen Republik haben sich Journalisten angesagt, um von dem Prozess um den bizarren Kreissägen-Mord von Haar zu berichten.

Angeklagt ist die Pädagogin Gabriele P. (32). Die junge Frau soll ihren damaligen Freund im Jahre 2008 beim Sexspiel getötet haben. Die Leiche des von seinen Eltern vermissten Mannes wurde nach einem Tipp erst im Januar 2016 auf dem Grundstück der Angeklagten in Haar ausgegraben und abtransportiert.

Der mutmaßliche Tathergang kommt wie ein Horrorfilm daher: Mit einer Handkreissäge attackierte die Frau zunächst die Brust von Alexander H., dann soll sie ihrem nichts ahnenden Opfer auch noch den Kopf abgetrennt haben. Alexander H. war zu diesem Zeitpunkt ans Bett gefesselt gewesen und trug eine zugeklebte Taucherbrille. Er konnte nichts sehen, geschweige denn sich zur Wehr setzen. Das Paar soll immer wieder solche Fesselspiele im Bett veranstaltet haben.

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Das Mord-Motiv? Die Ermittler vermuten, dass der Grund in häufigen Streitigkeiten zu suchen ist. Auch am Tattag – im Dezember 2008 – haben sich die beiden wohl gestritten. Zwar habe man sich danach wieder oberflächlich vertragen, aber die Angeklagte hätte zu diesem Zeitpunkt den Entschluss gefasst, ihren Freund, der sie immer wieder demütigte, zu töten. Nur zum Schein habe sie sich mit ihm versöhnt und sogar mit ihm geschlafen, bevor sie zur Kreissäge griff.

Urteil wird Mitte März erwartet

Gabriele P. bestreitet nicht, ihren Freund umgebracht zu haben. "Die Tötung selbst hat sie schon bei ihrer ersten Beschuldigtenvernehmung gestanden", sagt ihre Verteidigerin Birgit Schwerdt. "Es geht insbesondere darum, die Hintergründe herauszuarbeiten und das Motiv herauszufiltern."

Auch vor Gericht werde die Angeklagte sich selbst zu den Vorwürfen äußern. Schwerdt kündigte allerdings an, für die Aussage ihrer Mandantin den Ausschluss der Öffentlichkeit zu beantragen, "weil es da um ihre Privat- und Intimsphäre geht".


Polizisten durchsuchen das Grundstück in Haar. Foto: Matthias Balk/dpa

Noch monatelang lag der Tote im Dachgeschoss des Einfamilienhauses, das als Studenten-WG genutzt wurde. Ihr nächster Freund fand die Leiche. Er verscharrte sie im Sommer 2009 gemeinsam mit seiner Freundin und einem weiteren Bekannten im Garten des Hauses. Eine Bekannte der Angeklagten, die von der Tat gehört hatte, soll die Polizei im Dezember 2015 dann informiert haben. Die beiden Helfer sind bereits wegen Strafvereitelung zu Haftstrafen verurteilt worden. Am 8. März kommt es zur Berufungsverhandlung am Landgericht.

Das Urteil im Mordprozess gegen Gabriele P. soll nach sieben Verhandlungstagen am 17. März fallen.

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