Kreissägen-Mord von Haar: Prozessauftakt gegen Studentin

Einen unfassbaren Mord soll eine Pädagogik-Studentin im Dezember 2008 begangen haben. Die heute 32-Jährige soll beim Sex ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet haben. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt.
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Eine Studentin soll ihrem Freund mit einer Kreissäge den Kopf abgetrennt und ihn später im Garten verscharrt haben.
dpa 5 Eine Studentin soll ihrem Freund mit einer Kreissäge den Kopf abgetrennt und ihn später im Garten verscharrt haben.
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Einen unfassbaren Mord soll eine Pädagogik-Studentin im Dezember 2008 begangen haben. Die heute 32-Jährige soll beim Sex ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet haben. Sieben Verhandlungstage sind angesetzt.

München - Eine Pädagogik-Studentin steht seit Montag in München vor Gericht, weil sie ihren Freund beim Sexspiel mit einer Handkreissäge umgebracht haben soll. Die Staatsanwaltschaft München I wirft der 32-Jährigen vor, den Mann 2008 in ihrer Studenten-WG beim Sex ans Bett gefesselt und ihn dann mit der Kreissäge attackiert und getötet zu haben.

Laut Anklagebehörde sägte sie ihm den Kopf ab, obwohl er nach den heftigen Schnitten in den Oberkörper schon tot war. Die Tat soll sich schon im Dezember 2008 abgespielt haben - doch erst Anfang 2016 kam sie ans Tageslicht. Die Staatsanwaltschaft geht von einer unglücklichen Beziehung als Motiv aus. "Die Angeschuldigte wird daher beschuldigt, heimtückisch einen Menschen getötet zu haben", sagte die Staatsanwältin.

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Opfer sei "Mann mit zwei Gesichtern" gewesen

Laut ihrer Verteidigerin räumt die Angeklagte, die ihr Gesicht beim Betreten des Gerichtssaals hinter einem weißen Blatt verbarg und den Zuschauern bei ihrer Aussage den Rücken zudrehte, die Tat ein. Der Mann, den sie umgebracht haben soll, sei ihre "erste feste große Beziehung" gewesen, sagte sie.

Sie habe ihren vier Jahre älteren Freund mit 15 oder 16 kennen gelernt. 2007 habe sie ein gemeinsames Kind abgetrieben. Das Opfer sei ein Mann mit zwei Gesichtern gewesen, sagte die Angeklagte und sprach von "zwei Menschen". Der eine Mensch sei "wahnsinnig intelligent, sehr humorvoll, gut erzogen" gewesen.

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Freund bereits verurteilt

Über den zweiten Menschen wollte sie zunächst nicht sprechen. Denn für die Aussage über ihre Beziehung und die Tat beantragte ihre Anwältin den Ausschluss der Öffentlichkeit. Es sei zu befürchten, dass ihre "Persönlichkeitssphäre unverhältnismäßig beeinträchtigt" würde.

Nach der Tat ließ die junge Frau den Toten wohl zugedeckt liegen. Ihr neuer Freund fand die Leiche, woraufhin das Paar mit einem Bekannten den Ermordeten im Garten des Hauses in Haar verscharrten. Die Überreste wurden Anfang vergangenen Jahres gefunden.

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Für den Prozess gegen die Angeklagte sind sieben Verhandlungstage angesetzt. Der neue Freund und der Bekannte wurden in einem anderen Verfahren in erster Instanz wegen Strafvereitelung bereits zu Freiheitsstrafen verurteilt. Sie haben aber Berufung gegen die Entscheidung eingelegt.

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