Kreissägen-Mord: Jetzt spricht die Mutter des Opfers

Mordprozess in München: Gabriele P. soll ihren Freund mit einer Handkreissäge getötet haben. Am Montag fand der erste Verhandlungstag statt. Auch die Mutter des Opfers war vor Ort – das sagt die 63-Jährige.
John Schneider |
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Thea E. (63), die Mutter des Opfers: "Am liebsten wäre ich mit der Kreissäge in den Knast gefahren."
dpa/jot/AZ Thea E. (63), die Mutter des Opfers: "Am liebsten wäre ich mit der Kreissäge in den Knast gefahren."

München - Als sie vor einem Jahr von dem gewaltsamen Tod ihres Sohnes erfuhr, packte Thea E. (63) die Wut: "Am liebsten wäre ich mit der Kreissäge in den Knast gefahren."

Jetzt wird der ehemaligen Freundin von Alexander H. der Prozess gemacht. Laut Anklage hat die heute 32-jährige Pädagogik-Studentin Gabriele P. im Dezember 2008 dem Sohn von Thea E. beim Sex-Spiel mit einer Kreissäge die Brust geöffnet. H. soll eine verblendete Taucherbrille getragen haben und ein ahnungsloses Opfer gewesen sein. Der 28-Jährige sei an diesen Verletzungen gestorben. Danach soll die junge Frau ihrem Liebhaber den Kopf abgeschnitten haben.

"Ich hätte ihr gerne ins Gesicht gesehen", sagt die leibliche Mutter des Opfers. Doch die Angeklagte wendet den Zuhörern und damit Thea E. – aber auch dem Adoptivvater von Alexander H., der als Nebenkläger Platz genommen hat – konsequent den Rücken zu. Die Hände von Gabriele P. zittern, als sie sich vor dem Beginn der Verhandlung einen großen Bogen Papier vor das Gesicht hält. "Wie geht es Ihnen?", will der Vorsitzende Richter Michael Höhne von ihr wissen. "Nicht so gut", kommt die sehr leise Antwort.

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Das wiederholt sich. Ihre Stimme ist oft kaum zu hören, der Vorsitzende Richter ermahnt sie immer wieder, lauter zu sprechen. Damit nicht nur die Richter und Schöffen, sondern auch die weiter entfernt sitzende Staatsanwältin Melanie Lichte, die Sachverständigen, der Nebenkläger und die Zuhörer im Gerichtssaal sie hören können.

Mutter wusste vom Sexleben ihres Sohnes

Die Vorwürfe in der Anklage lassen eine grausame und aggressive Persönlichkeit vermuten. Doch Gabriele P. macht nicht nur wegen der leisen Stimme einen ganz anderen Eindruck. Rundliche Figur, runde Brille, halblange lockige Haare, die angehende Waldorf-Pädagogin wirkt eher brav und unscheinbar. Doch so brav ist sie nicht gewesen. Jeden Tag will sie eine Packung Zigaretten geraucht haben, ein bis zwei Flaschen Wein getrunken und Marihuana konsumiert haben.

Einen "Wolf im Schafspelz" nennt Thea E. die Angeklagte am Rande der Verhandlung. Ihr Sohn habe Gabriele P. als starke Frau beschrieben. Thea E. kämpft auch für mehr Rechte für Mütter, die wie sie in einer Notsituation ihr Kind weggeben mussten. Die leibliche Mutter des Opfers sitzt nur im Zuhörerraum. Ihr Zorn gilt deswegen auch der Justiz, die sie nicht als Nebenklägerin zugelassen habe.

Als Alexander H. 17 Jahre alt gewesen sei, sei er eines Tages vor ihrer Tür gestanden. Seitdem ist der Kontakt nicht mehr abgebrochen, sagt die 63-Jährige. Vom Sexleben ihres Sohnes habe sie gewusst. Bizarr kann sie es nicht finden. "Bizarr sind andere Sachen", sagt sie.

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Die Staatsanwaltschaft wirft Gabriele P. vor, dass sie ihren Freund beim Sex ans Bett fesselte, ihm mit einer zugeklebten Taucherbrille die Augen verband und seine Hilflosigkeit dann für die Bluttat ausnutzte.

Heimtückisch und damit Mord, sagen die Ankläger. Die Verteidigerin Birgit Schwerdt meldet Zweifel an: "War es tatsächlich Heimtücke im juristischen Sinn – sprich: Mord? Gibt es Möglichkeiten, von der lebenslangen Freiheitsstrafe wegzukommen? Das ist die entscheidende Frage, die es im Prozess zu klären gilt."

Doch die Öffentlichkeit bleibt bei diesem zentralen Fragenkomplex ausgeschlossen. Auf Antrag der Verteidigung, die die Privatsphäre ihrer Mandantin gefährdet sieht.

Urteil soll Mitte März fallen

Öffentlich macht die Angeklagte am Montag aber immerhin Angaben zu ihrem Lebenslauf. Zu der strengen Mutter, einer Lehrerin, habe sie eine schwierige Beziehung gehabt. Die Frau sei alkoholkrank gewesen. Sie selber litt unter einer Lese- und Rechtschreibschwäche. Vom Wunsch, selber Pädagogin zu werden, ließ sie sich nicht abbringen. Nach dem Tod der Mutter habe sie das Studium aufgenommen.

Alexander H. war ihre "erste feste große Beziehung" gewesen, sagt die Angeklagte. Er habe Kinder gewollt, sie nicht. Als sie 2007 eine Abtreibung vornehmen ließ, soll der Mann anfangs zornig gewesen sein, weil er nicht gefragt wurde.

Alexander sei "zwei Menschen" gewesen. Auf der einen Seite intelligent und gut erzogen. Über die andere Seite will Gabriele P. öffentlich nichts sagen. Doch die Mutter des Opfers lässt das nicht gelten: Jeder Mensch habe eine gute und eine böse Seite. Aber eins stimme: "Die beiden haben oft gestritten."

Ein Urteil soll am 17. März gefällt werden.

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