Kreissägen-Mord aus Haar: Urteil des Totschlages bleibt rechtskräftig

Im Kreissägen-Fall aus Haar bleibt das Urteil Totschlag bestehen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre Revision zurückgezogen. Sie plädierte zuvor auf Mord. 
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Die wegen Mordes angeklagte Gabriele P. (M).
Matthias Balk/dpa Die wegen Mordes angeklagte Gabriele P. (M).

Haar - Im Fall Gabi P., die ihren Freund mit einer Kreissäge tötete, bleibt ist das Urteil rechtskräftig: Sie muss wegen Totschlages für zwölfeinhalb Jahre in Haft. Die Staatsanwalt hatte nach der Urteilsverkündung Revision eingelegt und auf Mord plädiert. Die Revision hat sie nun zurückgezogen, wie eine Sprecherin der Süddeutschen Zeitung mitteilte. 

Die Studentin hatte 2008 ihren Freund zum Sex ans Bett gefesselt und ihn anschließend mit einer Kreissäge umgebracht. Diese drückte sie zweimal gegen den Hals und die Brust des Mannes. Das Münchner Landgericht I sah darin keine Heimtücke, ein Merkmal für Mord. Das Landgericht glaubt nicht, dass die heute 32-Jährige beim Fesseln bereits Tötungsabsichten hatte. Damit ist das Tatmotiv weiter nicht geklärt. 

Nachdem sie ihren Freund umgebracht hat, vergrub sie seine Leiche im Garten des Hauses in Haar. 

Lesen Sie hier: Staatsanwältin sieht Heimtücke - Plädoyer: Lebenslange Haft für Kreissägenmord

 

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