Verhandlung vor Gericht in München: Lebenslange Haft für Mord mit Kreissäge gefordert

Die Staatsanwältin sieht einen heimtückischen Mord. Die Verteidigerin von Gabi P. plädiert dagegen auf Totschlag.
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Die wegen Mordes angeklagte Gabriele P.
dpa Die wegen Mordes angeklagte Gabriele P.

München - Eine Tat und zwei völlig verschiedene Einschätzungen: Gabriele P. hat ihren Freund beim Sex mit einer Handkreissäge umgebracht. Daran besteht kein Zweifel. Aber war es nur ein Totschlag - oder doch heimtückischer Mord? In ihren Plädoyers vor dem Landgericht München schätzen Anklage und Verteidigung die Tat am Freitag unterschiedlich ein.

Wie schon an einigen Prozesstagen zuvor bleibt auch bei den Plädoyers am Freitag die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Der Grund: Es ist zu erwarten, dass sehr intime Details aus dem Liebesleben des Paares zur Sprache komen würde. Die Studentin hatte zu Beginn des Prozesses gestanden, ihren Lebensgefährten Ende 2008 in ihrem Haus in Haar getötet zu haben.

Doch wer glaubt, dass die Staatsanwältin aufgrund des Tatwerkzeugs Kreissäge eine besonders grausame Tat und eine besondere Schwere der Schuld erkennen würde, der irrt. Weil der Tote an den Verletzungen schnell gestorben sei, habe er auch keine besonderen Qualen erlitten, erklärte die Sprecherin warum.
 

Verteidigung plädiert auf Totschlag

Die Verteidigerin Birgit Schwerdt geht noch einen Schritt weiter, plädiert auf Totschlag und eine Freiheitsstrafe von zehn Jahren. "Die Geschichte ist vielschichtiger als die Anklage es darstellt", sagte sie im Anschluss an ihr rund einstündiges Plädoyer. Schwerdt sieht jedenfalls keine Heimtücke vorliegen. Man könne nicht beweisen, dass das Opfer zum Tatzeitpunkt gefesselt und damit wehrlos war, erklärt sie.

Allerdings gibt es einen zwei Jahre nach der Tat verfassten Tagebucheintrag, in dem Gabriele P. schildert, dass sie Alexander H. gefesselt hatte. Für die Verteidigerin ist das Tagebuch kein Beweis: "Vielleicht ist es einem Fantasiegebilde entsprungen, vielleicht war es eine nachträgliche Rechtfertigung für sie selbst." Gegenargument der Staatsanwältin: Die rechtsmedizinischen Gutachten stimmen mit den Aufzeichnungen überein.

Die Adoptiveltern des Opfers, die im Prozess als Nebenkläger auftreten, stellten keinen Antrag auf ein Plädoyer. Die Mutter habe am Freitag vor Gericht aber erneut betont, dass sie ihren Sohn nie als gewalttätig erlebt habe, sagte ihr Anwalt.

Das letzte Wort hatte die Angeklagte. Nach den Angaben ihrer Verteidigerin entschuldigte sie sich unter Tränen erneut bei den Eltern des Opfers. Nach derzeitiger Planung will das Gericht sein Urteil am 19. Mai verkünden.

Lesen Sie hier: Kreissägen-Mörderin bereut Tat "zutiefst"

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