Kratzer am Lamborghini: Fahrer verklagt Freistaat

Auf der Verwahrstelle sei sein teurer Sportwagen beschädigt worden, sagt der Fahrer eines Lamborghini. Er will die Reparaturkosten zurück.
von  John Schneider
Schicker Wagen: Der Lamborghini Gallardo 140 von Peter F. liegt schön flach auf der Straße.
Schicker Wagen: Der Lamborghini Gallardo 140 von Peter F. liegt schön flach auf der Straße. © privat

München Der weiße Flitzer war schlicht zu laut. Als Peter F. (27, Name geändert) deswegen mit seinem neu erworbenen Lamborghini Gallardo 140 in eine Gilchinger Verkehrskontrolle geriet, monierten die Polizisten, dass Anbauteile des Sportwagens nicht im Fahrzeugschein eingetragen waren. „Ich bin nicht sofort zum TÜV gefahren“, gibt er zu.

Er habe den Sportwagen an diesem 5. Oktober 2014 dann zur Verwahrstelle gefahren und in der Folge alles veranlasst, um mit dem Renner bald wieder ordnungsgemäß auf der Straße unterwegs zu sein.
Doch als er das Auto zehn Tage später abholen wollte, bemerkte er Schäden an Auspuffgitter, Heckschürze und Felgen. Teile des Wagens wurden ihm in Plastiktüten überreicht.

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Die Reparatur kostete ihn einschließlich Gutachten mehr als 15 000 Euro. Die will Peter F. vom Freistaat ersetzt bekommen, da dieser die Schäden zu verantworten habe.

Tatsächlich gab man bei der Verwahrstelle zu, dass der Lamborghini wegen einer technischen Untersuchung bewegt wurde und dabei auch kurz auf der Fahrbahn aufgesetzt sei. Die Schäden, die der Kläger angibt, seien aber bereits früher entstanden.

Was Peter F. vehement bestreitet. Der 27-Jährige mutmaßt, dass da jemand unsachgemäß mit seinem Wagen umgegangen ist. Vielleicht sei zum Beispiel der Kratzer am Auspuffgitter durch einen langen Schraubenzieher entstanden.

Dass der Wagen in Ordnung war, wurde Peter F. am Tag der Kontrolle am 5. Oktober bestätigt. Doch der beklagte Freistaat argumentiert, dass der Wagen damals nur oberflächlich begutachtet wurde und die Schäden deshalb nicht aufgefallen seien.

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In der Verhandlung vor dem Landgericht kam es am Mittwoch an dieser Stelle zur überraschenden Wende. Peter F. erklärte, dass die Polizei Fotos des Wagens am 5. Oktober gemacht habe. Wenn diese aus dem Ordnungswidrigkeitsverfahren hinzugezogen würden, werde klar, dass der Lamborghini zu diesem Zeitpunkt noch keine Schäden aufwies.

Von der Existenz der Fotos wusste die Zivilkammer des Landgerichts noch nichts. Der Vorsitzende Richter Frank Tholl regte daraufhin einen Vergleich zwischen den Parteien an. 10 000 Euro schlug der Kläger vor. Der Freistaat hat einen Monat Zeit, sich das zu überlegen.

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