Kosmetikerin (22) zockt Kunden im Internet mit gefälschten Jacken ab

Weil sie in 28 Fällen Kundinnen mit vermeintlichen "Woolrich"- Jacken abzockte, hat das Amtsgericht eine 22-Jährige zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.
Lukas Schauer |
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Die 22-Jährige bot im Internet vermeintliche "Woolrich"-Jacken an.
Jochen Lübke/dpa Die 22-Jährige bot im Internet vermeintliche "Woolrich"-Jacken an.

Weil sie in 28 Fällen Kundinnen mit vermeintlichen "Woolrich"-Jacken abzockte, hat das Amtsgericht eine 22-Jährige zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

München - Eineinhalb Jahre auf Bewährung wegen Betrugs in 28 Fällen und Beleidigung in drei Fällen lautet das Urteil des Amtsgerichts München vom 17. März dieses Jahres gegen eine 22-jährige Kosmetikangestellte. Die zuständige Richterin setzte die Strafe allerdings zur Bewährung aus.

Die Angeklagte hatte von August bis Oktober 2015 auf einer Bekleidungsplattform in Internet vermeintlich "Woolrich"-Jacken zum Verkauf angeboten. 27 Interessentinnen meldeten sich auch die Inserate hin, die 22-Jährige handelte jedesmal Preise zwischen 200 und 285 Euro aus. Gegen Vorkasse, versteht sich. Dann sollten die Jacken per Post versendet werden.

Beleidigungen via Mail

Doch die Kosmetikangestellte besaß die Jacken gar nicht, wie von Anfang an geplant schickte sie in vier Fällen lediglich eine geringwertigere Jacke, die meisten Käuferinnen sahen überhaupt nichts für ihr Geld. Doch damit nicht genug: Als eine Geschädigte die 22-Jährige auf ihr Fehlverhalten aufmerksam machte, schrieb diese folgende Emails zurück:

  • "Ey du kranke Gestalt ich bin im Urlaub und mein Internet ist nicht so schnell also hetz mich und spam mich nicht voll" (Email vom 03.11.2015, 22:13 Uhr)
  • "Ey du kleines krankes Kind Du kranke Gestalt du Opfer" (Email vom 04.11.2015, 19:15 Uhr)
  • "Langweil mich nicht hast du verstanden sonst fängst du dir eine Ich weiß wie du auf facebook heißt ich kenne eigene deiner Freunde ja ich kenne sogar deinen ex und jetzt halt Dieb Maul" (Email vom 07.11.2015, 15:06 Uhr)

Dadurch erfüllte die Veruteilte nach Auffassung des Gerichts auch noch den Tatbestand der Beleidigung. Die Richterin bejahte bei der jungen Frau zudem schädliche Neigungen: "Die Taten zeigen, dass sie kein Verhältnis zu Geld hat, sie erfindet Geschichten um die Gläubiger ruhig zu stellen, sie wendet auch einige kriminelle Energie für die Begehung ihrer Taten auf indem sie z. B. die Accounts wechselt und andere Kommunikationsmittel nutzt. Aus diesen Umständen folgert das Gericht die Neigung der Angeklagten, das Eigentum anderer gering zu achten und jedes Mittel ohne große Bedenken zur Verwirklichung eigener Vorstellungen einzusetzen. Diese charakterlichen Mängel begründen die Gefahr der Begehung weiterer Straftaten aus demselben Deliktsbereich, der nur durch eine längere Gesamterziehung begegnet werden kann. Hierzu ist die Verhängung einer Jugendstrafe unerlässlich“, so das Urteil.

Das Gericht setzte die Freiheitsstrafe aber zur Bewährung aus. Die 22-Jährige hat eine feste Anstellung bei einer Kosmetikkette, bei der sich auch gut verdient. Während ihrer Bewährungszeit von drei Jahren darf sie nur mit Zustimmung ihres Bewährungshelfers Schulden machen. Außerdem muss sie 80 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Lesen hier: Mangelhafter Lidstrich - Klägerin bekommt Schmerzensgeld

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