Kommunalwahl 2020 in München: Öffnungszeiten der Wahllokale, Ablauf und mehr
Die Kommunalwahl in München ist in vollem Gange. Doch was wird hier eigentlich gewählt? Wo kann ich wählen und wie lange haben die Wahllokale geöffnet? Diese und weitere Fragen beantworten wir in unserer Übersicht.
Eine Wahl kann schnell unübersichtlich werden. Damit Sie bei der Kommunalwahl gut informiert sind, haben wir hier die wichtigsten Fakten zusammengefasst.
Inhalt
- Was wird gewählt?
- Bezirksausschüsse
- Briefwahl
- Wie mache ich meine Kreuze?
- Was darf ich bei der Wahl?
- Wie sieht der Stimmzettel aus?
Kommunalwahl München 2020: Termin und Uhrzeit
Die Kommunalwahl in München findet am 15. März 2020 statt. Die Wahllokale haben von 8 bis 18 Uhr geöffnet. Alle Neuigkeiten zur Wahl lesen Sie in unserem Newsblog!
Was wird bei der Münchner Kommunalwahl gewählt?
Stadtrat
Bei der Kommunalwahl werden die politischen Vertreter der Bevölkerung auf kommunaler Ebene gewählt. Für München bedeutet das: Die Mitglieder für den Stadtrat und die Vertreter in den Bezirksausschüssen. Vorsitzender des Stadtrats ist der Oberbürgermeister (derzeit: Dieter Reiter, SPD). Er wird in München ebenfalls direkt gewählt und besitzt daher eine hohe demokratische Legitimation. Er ist zugleich oberster Verwaltungschef.

Zwar kann der Stadtrat keine Gesetze erlassen, die kommunale Selbstverwaltung (Subsidiaritätsprinzip) sichert ihm aber zu, alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung zu regeln (wie zum Beispiel ein lokales Böllerverbot, den Ausbau der U-Bahn oder das Alkoholverbot am Bahnhof).
Wer darf wählen/gewählt werden?
Ihre Stimme abgeben können bei der Kommunalwahl alle volljährigen deutschen Staatsbürger, die ihren Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltermin in München haben. Bei der Kommunalwahl dürfen zusätzlich auch alle volljährigen EU-Bürger ohne deutschen Pass ihre Stimme abgeben (nur mit Hauptwohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt in der Stadt).
Als OB-Kandidat aufstellen kann sich jeder Deutsche, der nicht älter als 66 Jahre alt ist. Wer Stadtratsmitglied werden will, muss sich von einer Partei oder einer Wählergruppe in einer Versammlung als Kandidat aufstellen lassen. Auch als Einzelkandidat oder Parteiloser muss man sich die Unterstützung einer Partei oder Wählergruppe holen (und diese müssen eine gewisse Zahl an Unterstützern haben, um zur Wahl zugelassen zu werden). Das reguläre Fristende für die Einreichung sowie Zurücknahme von Wahlvorschlägen war am Donnerstag, den 23. Januar 2020 um 18 Uhr.
Nicht wählen dürfen Personen, die infolge eines deutschen Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen, die zur Besorgung aller Angelegenheiten einen Betreuer haben und/oder Personen, die sich auf Grund einer Anordnung nach § 63 in Verbindung mit § 20 des Strafgesetzbuchs in einem psychiatrischen Krankenhaus befinden.
Nicht wählbar ist, wer infolge deutschen Richterspruchs die Wählbarkeit oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder sich zum Zeitpunkt der Wahl wegen einer vorsätzlichen Straftat in Strafhaft oder in Sicherungsverwahrung befindet.
Bezirke
Bei den Kommunalwahlen werden in 71 Landkreisen und 2056 Städten, Märkten und Gemeinden in ganz Bayern die Kreistage, Stadt-, Markt- und Gemeinderäte für sechs Jahre neu gewählt. In München stehen neben dem Stadtrat auch alle Bezirksausschüsse zur Wahl: 25 an der Zahl.
Die Münchner Bezirksausschüsse
Die 25 Münchner Bezirksausschüsse sind die unterste Stufe der politischen Vertretung in der Stadt ("Stadtteil-Parlament"). Sie kümmern sie sich um stadtteilbezogene Planungen (eigene Entscheidungsrechte), verwalten ein gewisses Budget (rund 4 Millionen Euro), das für Veranstaltungen, kleinere Baumaßnahmen oder projektbezogen vergeben werden kann, und können unter Umständen auch mitentscheiden, wie Straßen, Plätze, Fußgängerbereiche, öffentliche Grünflächen oder Spiel- und Sportplätze im Viertel gestaltet werden.
Dazu werden Anträge aus der Bevölkerung und Vorlagen der Stadtverwaltung behandelt und eigene Initiativen ergriffen. Die Stadtteilpolitiker arbeiten dabei ehrenamtlich. Die Zahl der Mitglieder in einem Bezirksausschuss richtet sich nach der Zahl der Einwohner im jeweiligen Stadtbezirk. Es dürfen jedoch nicht weniger als 15 und nicht mehr als 45 sein. Der Bezirksausschuss tagt einmal im Monat, die Sitzungen sind öffentlich.

Kommunalwahl München 2020: Wie beantrage ich Briefwahl?
Wenn Sie am 15. März nicht ins Wahllokal gehen können oder wollen, können Sie auch per Briefwahl Ihre Stimme abgeben. Hierzu gelten ein paar Fristen und Vorschriften:
Sie brauchen einen Wahlschein und die Stimmzettel. Diese Unterlagen können Sie abholen oder Sie lassen sie sich mit der Post zuschicken. Sie können Ihren Antrag online einreichen, die Unterlagen kommen dann per Post. Alternativ geht es auch mit der Wahlbenachrichtigung. Diese hat auf der Rückseite ein Formular. Das füllen Sie aus, unterschreiben es und schicken es an das Wahlamt.
Auch per Post oder E-Mail können Sie die Briefwahlunterlagen beantragen – ohne Angabe von Gründen (Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Wahlamt, 80466 München, E-Mail: briefwahl.kvr@muenchen.de). Sie können die Unterlagen auch persönlich abholen. Sowohl beim Wahlamt als auch bei den Ausgabestellen für Briefwahlunterlagen in den Bezirksinspektionen. Telefonisch geht es nicht!
Die Adressen und Öffnungszeiten stehen auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Es kann auch eine andere Person die Briefwahlunterlagen für Sie anfordern oder abholen. Dazu müssen Sie dieser Person eine schriftliche Vollmacht geben. Ihre Unterschrift muss klar erkennbar sein. Wichtig: Schicken Sie die ausgefüllten Unterlagen schnell wieder zurück. Die Stimmen zählen nur, wenn sie bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr beim Wahlamt eingegangen sind. Sie können den Wahlbrief auch in einen dieser Briefkästen einwerfen:
- Kreisverwaltungsreferat, Ruppertstraße 11 oder 19
- Rathaus, Marienplatz 8
- Bezirksinspektion Ost, Trausnitzstraße 33
- Bezirksinspektion West, Landsberger Straße 486
- Bezirksinspektion Nord, Hanauer Straße 56

Richtig wählen: Kumulieren oder Panaschieren?
Bei der Kommunalwahl gibt es mehrere Möglichkeiten, seine Kreuze zu machen. Am einfachsten ist es, eine komplette Liste anzukreuzen. Dann bekommen alle Kandidaten auf der Liste je eine Stimme. Das stellt auch sicher, dass keine Stimme verloren geht.
Sie können aber auch kumulieren (häufeln). Hierbei können Sie Kandidaten einer Liste mehrere Stimmen geben. Dadurch rutscht der Kandidat innerhalb der Liste nach vorne (und die Chance auf einen Sitz im Gremium steigt). Ein Kandidat kann maximal drei Stimmen gleichzeitig erhalten – doch Achtung: Manchmal stehen Kandidaten mehrmals auf einer Liste. Die übrigen Stimmen werden in der Liste aufgeteilt, von oben nach unten. Auch Kandidaten-Streichungen auf einer Liste sind möglich.
Die zweite Möglichkeit ist das Panaschieren. Das bedeutet, dass die Stimmen über die verschiedenen Listen hinweg aufgeteilt werden. Auch hier gilt: Maximal drei Stimmen pro Kandidat sind zulässig (eine "2" vor dem Kreuz bedeutet also zwei Stimmen für den jeweiligen Kandidaten).
Es ist also möglich, eine Liste anzukreuzen und einzelne Stimmen an andere Kandidaten zu vergeben (sowohl kumuliert als auch panaschiert). Durch das Listenkreuz wird sichergestellt, dass keine Stimme "übrig" bleibt.
Ungültig wird die Wahl, wenn ein Kandidat mehr als drei Stimmen hat, insgesamt zu viele Stimmen vergeben wurden (egal ob innerhalb einer Liste oder für Kandidaten verschiedener Listen), ein Stimmzettel leer abgegeben wird oder Kommentare/Bemerkungen/Zeichnungen auf dem Stimmzettel stehen. Insgesamt können Sie in München 80 Stimmen vergeben (Liste, Kumuliert, Panaschiert).
Was ist bei der Kommunalwahl in München erlaubt?
Bei der Wahl gibt es ein paar Dinge zu beachten. Sie dürfen nur in dem Wahllokal wählen, das auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Wer in einem anderen Wahllokal seines Wahlkreises wählen will, zum Beispiel weil dieses für ihn günstiger liegt oder einen barierrefreien Zugang bietet, muss bei seiner Gemeinde einen Wahlschein beantragen. Mit diesem Wahlschein kann man entweder in einem beliebigen Wahllokal der jeweiligen Gemeinde abstimmen (Ausweis mitnehmen) oder per Briefwahl wählen.
Die Wahl ist grundsätzlich geheim, daher müssen Sie in der Kabine beziehungsweise hinter dem Sichtschutz wählen. Sie dürfen im Wahllokal nicht mitteilen, wen sie wählen. Auch Gespräche mit Begleitern/Verwandten in anderen Wahlkabinen sind nicht erlaubt. Sie dürfen keine Kritzeleien auf den Wahlzettel malen. Was im Zweifel als unzulässige Äußerung gilt, entscheiden die Wahlhelfer.
Ebenso nicht erlaubt ist Wahlwerbung vor dem Wahllokal. Ihre Kennzeichnung der Kandidaten auf dem Wahlzettel muss eindeutig sein. Sollten Sie sich verrechnen oder anderweitig verschreiben, können Sie sich beim Wahlvorstand einen neuen Stimmzettel geben lassen.
Der Stimmzettel bei der Kommunalwahl 2020 in München?
Bei der Kommunwahl bekommen Sie insgesamt drei Stimmzettel im Wahllokal ausgehändigt.
Gelb: Stimmzettel für Wahl des Oberbürgermeisters
Hellgrün: Stimmzettel für Wahl des Stadtrats
Weiß: Stimmzettel für Wahl der Bezirksausschüsse (den Stimmzettel für die Bezirksausschusswahl erhalten Sie nur, wenn Sie zwei Monate oder länger im jeweiligen Stadtbezirk mit Hauptwohnsitz gemeldet sind.)
Sie können unterschiedlich viele Stimmen verteilen: Ein Kreuz bei der OB-Wahl, achtzig Stimmen für den Stadtrat (kumuliert, panaschiert oder Liste) und für die BA-Wahl so viele Stimmen, wie Vertreter gewählt werden (minimal 15, maximal 45).
Der Stimmzettel für die Stadtratswahl ist rund einen Quadratmeter groß. Siebzehn Wahlvorschläge mit je 80 Personen sind zugelassen.
- Themen:
- Dieter Reiter
- Kreisverwaltungsreferat
- SPD