Koks-"Kuchen" vom Bäcker: Münchner (48) verurteilt

Das Amtsgericht München hat einen 48-Jährigen wegen Betäubungsmittelhandels verurteilt. Der Angeklagte stritt vor Gericht alles ab - abgefangene SMS belegten aber das Gegenteil.
von  AZ
Vor Gericht nützen alle Ausreden nichts: Die ausgelesenen SMS belegten die Schuld des 48-Jährigen.
Vor Gericht nützen alle Ausreden nichts: Die ausgelesenen SMS belegten die Schuld des 48-Jährigen. © Daniel Reinhardt/dpa

Das Amtsgericht München hat einen 48-Jährigen wegen Betäubungsmittelhandels verurteilt. Der Angeklagte stritt vor Gericht alles ab - ausgelesene SMS belegten aber seine Schuld.

München - Drei Jahre muss ein 48-jähriger Münchner Betonbauer in Haft, das Gericht verurteilte ihn wegen "vorsätzlichen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge". Zum Verhängnis wurden dem Mann vor allem SMS, die die Polizei dem Gericht vorlegte.

In das Urteil floß auch eine Verurteilung mit ein, in der der Münchner schon vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt wurde, weil er sich im Mai und Juni 2015  von einem Dealer jeweils 50 Gramm Heroin zum Weiterverkauf kaufte.

In der Verhandlung bestritt der Angeklagte den Erwerb und Verkauf der Drogen. Er behauptete, dass er seine Wohnung wegen offener Wunden infolge einer Infektionskrankheit zu den Tatzeitpunkten gar nicht verlassen konnte. Er hätte sich von einem Freund lediglich eine Silberkette für 50 Euro gekauft, die 50 Gramm wiegen sollte. Der Freund, so der Angeklagte, arbeitete bei einem Bäcker und er haben von ihm öfters Kuchen bekommen.

Diese Aussagen zogen allerdings nicht. Denn es sagte ein Polizeibeamter aus, der das Handy des Mannes ausgelesen hatte. Darunter befanden sich folgende SMS-Nachrichten, die wir im Original wiedergeben:

28.05.2015, 19.11.06 Uhr: „hallo mein freund morgen mittag sind alle kuchen weg denkst du daran das wir uns morgen treffen bitte danke danke“

29.05.2015, 11.11.47 Uhr: „hallo mein freund wann hast du den zeit für alten mann alle kuchen gegessen“

29.05.2015, 11.15.21 Uhr: „Heute bekommen die leute ihr geld mal schauen wie groß der hunger ist“

03.06.2015, 10.09.25 Uhr: „hallo mein freund kannst du nachmittag kuchen wieder bingen opa wird 50 jahre alt wäre super mein freund“

"Kuchen" ist nicht gleich Kuchen

Das Wort "Kuchen" taucht zwar häufig in den SMS auf. Doch das Gericht kam zu einer anderen Schlussfolgerung - es handelte sich mitnichten um Bestellungen von leckeren Teigwaren, im Gegenteil. "Es ist nicht nur polizei- sondern auch gerichtsbekannt, dass typischerweise bei Drogengeschäften, sofern sie sich über telefonischen Kontakt anbahnen, Textnachrichten meistens verklausuliert und verkürzt sowie zum Teil sinnentleert geschickt werden“, so das Urteil.

"Die Nachrichten lassen sich allesamt nicht in Zusammenhang mit einem behaupteten Verkauf einer Silberkette bringen. Ferner ist für das Gericht auch nicht ersichtlich, warum immer wieder betont wird, dass neuer Kuchen benötigt wird, weil die Leute ihr Geld bekommen. Weiter ist auch nicht erklärlich, was mit der Monierung '... leute schimpfen bei mir rum wegen den weisen punkte ...' gemeint sein soll, außer dass es sich hierbei um eine Monierung hinsichtlich der Qualität der gelieferten Betäubungsmittel handelt."

Und selbst wenn der Verurteilte die Drogen nicht weiter verkauft hat: "Nimmt der Täter erfolgreich Kontakt zu seinem Lieferanten auf, um dort Rauschgift zu kaufen, ist jedenfalls ein strafbares Verhalten anzunehmen, auch wenn es letztendlich nicht zur Lieferung kommt. So ist ein vollendetes Handeltreiben gegeben, wenn der Täter bei einem beabsichtigten Ankauf von zum gewinnbringenden Weiterverkauf bestimmter Betäubungsmitteln in ernsthafte Verhandlungen mit dem potentiellen Lieferanten eintritt; dies ist mit der verbindlichen Bestellung des Angeklagten erfolgt", urteilte die Richterin.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Lesen Sie hier: Polizei München: Schwieriger Kampf gegen Insektenplage

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