Klinikum Großhadern: Mordanklage gegen Hebamme
Vor rund einem Jahr wurde im Klinikum Großhadern ein unglaublicher Skandal aufgedeckt: Eine Hebamme hatte versucht, schwangere Frauen umzubringen. Jetzt erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage wegen neunfachen versuchten Mordes.
München – Die heute 34-jährige deutsche Hebamme war zunächst am Krankenhaus Bad Soden beschäftigt und soll dort in der Zeit von September 2011 bis Januar 2012 erstmals Patientinnen vor Kaiserschnitten blutgerinnungshemmende Medikamente verabreicht haben. Infolge dessen kam es bei den Patientinnen zu lebensbedrohlichem Blutverlust, der nur durch Notoperationen gestoppt werden konnte.
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Bei einem weiteren Vorfall im Klinikum Bad Soden verabreichte die Angeschuldigte im April 2012 einer Patientin ein Medikament, das starke Gebärmutterkontraktionen auslöste. Nur durch sofort eingeleitete medizinische Maßnahmen konnte das Leben der Patientin gerettet werden.
Weitere Mordversuche in Großhadern
Später arbeitete die Hebamme dann am Klinikum Großhadern in München. Auch hier war sie im Vorfeld von Kaiserschnittoperationen mit der Zubereitung von Infusionslösungen betraut. In der Zeit von April bis Juni 2014 mischte sie den Infusionslösungen in vier Fällen ein blutgerinnungshemmendes Medikament bei, was bei den Patientinnen während oder kurz nach den Kaiserschnittoperationen zu schweren Gerinnungsstörungen und einem lebensbedrohlichen Blutverlust führte. Um das Leben der Patientinnen zu retten, mussten auch hier jeweils notfallmedizinische Maßnahmen ergriffen werden.
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Nach diesen Vorfällen wurde das Klinikum Großhadern misstrauisch und leitete eine interne Untersuchung ein. Als die 34-jährige ins Zentrum der Ermittlungen rückte, wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Sie vermutet, dass die Angeschuldigte aus Frust handelte, eine spezielle Auswahl der Opfer fand offenbar nicht statt.
Anklage wegen neunfachen Mordversuchs
Auch wenn die Hebamme im Ermittlungsverfahren sämtliche Tatvorwürfe zurückgewiesen hat, stellt sich die Sachlage aus Sicht der Staatsanwaltschaft eindeutig dar. Sie hat deshalb nun vor dem Landgericht München I Anklage wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung in neun Fällen erhoben. In der 247 Seiten langen Anklageschrift werden 94 Zeugen und sechs Sachverständige als Beweismittel benannt.
Die neugeborenen Kinder erlitten durch die Taten zum Glück keine gesundheitlichen Schäden.