Klinikum Großhadern: Hat ein Pfleger seine Patientin missbraucht?

Tatort Großhadern: Der 56-Jährige ist bereits verurteilt worden, doch der BGH kippte das Urteil – jetzt der neue Prozess.
von  John Schneider
Der Pfleger auf der Anklagebank.
Der Pfleger auf der Anklagebank. © jot

München - "Mein Mandant wird keine Angaben zur Sache machen.“ Das erklärt Star-Anwalt Stephan Lucas gleich zu Prozessbeginn am Montag. Der Mandant: der 57-jährige Krankenpfleger Piotr T. (Name geändert). Die Sache: sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses. Der Pfleger soll im Klinikum Großhadern eine Patientin (63) sexuell genötigt haben.

Dafür wurde er im Juni 2016 bereits einmal verurteilt. Zu einer Haftstrafe von fünf Jahren und zehn Monaten. Außerdem dürfe der Pfleger nie wieder in Heilberufen arbeiten – auch nicht als Helfer. Doch in der Revision kippte der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in Teilen. So sah die höhere Instanz einen Rechtsfehler bei der Begründung des Strafmaßes. Dass Piotr T. mit seiner Tat dem Ansehen seines Pflege-Berufes schwer geschadet habe, hätte nicht in die Abwägung des Landgerichts einfließen dürfen.

Piotr T. ist bereits verurteilt

Piotr T. war bereits einmal im Jahre 2012 wegen ähnlicher Vorwürfe zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Während der Zeit der Bewährung wurde ihm damals die Ausübung seines Berufes untersagt. Was Piotr T. nicht daran hinderte, seinen Arbeitgeber in Großhadern zu täuschen und dort in der Pflege zu arbeiten. 386 solcher Verstöße listet das Gericht am Montag auf.

Im Juni 2015 kam es dann zu den Taten, die Piotr T. erneut vor Gericht brachten. Eine damals 63-jährige Frau war kurz zuvor mit Vorhofflimmern in die Notaufnahme der Klinik gebracht worden. Sie kam auf die internistische Station, wo Piotr T. als Pfleger gearbeitet hat.

Der erste Übergriff: Als die Frau vor dem Waschbecken stand, zog er sie aus und gab vor, sie wegen ihrer Rückenschmerzen eincremen zu müssen. Was er auch tat, einschließlich des Pos, der Brüste und des Genitalbereichs der Frau. Laut Anklage wollte er sich auf diese Weise sexuell erregen.

In der Nacht auf den 5. Juni kam es noch massiver. Gegen zwei Uhr in der Nacht habe er sich zu ihr ins Bett gelegt. Dass die Frau zuvor Tavor, ein Beruhigungs-Medikament, eingenommen hatte, wusste der Pfleger. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er versuchen wollte, die Frau zu vergewaltigen. Die einschläfernde Wirkung des Artzney sollte ihm helfen, den Widerstand seines Opfers zu brechen. Doch der Versuch scheiterte, zu heftig wehrte sich die Frau. Piotr T. musste die Attacke abbrechen.

Der Prozess wird am Mittwoch fortgesetzt. Dann wird auch das Opfer vom Gericht gehört werden.

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