Klimaaktivisten: Richter erwartet niedrigeren Strafrahmen

Nachdem sich drei Klimaaktivisten im September 2021 von einer Autobahnbrücke an der A96 abgeseilt und einen Banner aufgehängt hatten, hat nun die Staatsanwaltschaft Anklage wegen Nötigung erhoben. Der Prozess vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck soll im März 2023 beginnen.
AZ/dpa |
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Aktivisten nehmen an einer Banneraktion an einer Brücke über der Autobahn A96 bei Germering teil.
Aktivisten nehmen an einer Banneraktion an einer Brücke über der Autobahn A96 bei Germering teil. © Peter Kneffel/dpa/Archivbild

München - Bei einem bevorstehenden Prozess gegen drei Klimaschutzaktivisten, die sich während der Automobilausstellung IAA von einer Autobahnbrücke abgeseilt hatten, erwartet der zuständige Richter einen niedrigeren Strafrahmen als die Staatsanwaltschaft.

Prozessbeginn im März 2023

Der Prozess vor dem Amtsgericht Fürstenfeldbruck findet nämlich nicht wie beantragt vor einem Schöffengericht statt, sondern wurde zur Verhandlung vor einem Einzelrichter zugelassen, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.

Das bedeutet, dass der zuständige Richter nach derzeitigem Stand nicht der Meinung ist, dass es sich bei der Abseilaktion vom vergangenen Jahr um ein Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr oder um ein Vergehen mit einem Strafrahmen von bis zu vier Jahren Haft handelt. Der Prozess soll am 2. März beginnen.

Abseilaktion über der A96

Die Staatsanwaltschaft wirft den drei Angeklagten - zwei Frauen und einem Mann im Alter von 25 und 39 Jahren - vor, sich am 7. September 2021 aus Protest gegen die IAA von einer Brücke über die Autobahn 96 bei Germering abgeseilt und ein Banner aufgehängt beziehungsweise diese Aktion fotografiert zu haben.

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Anklage: Nötigung in 1.296 Fällen

Dadurch wurde eine Vollsperrung der Fahrtrichtung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft klagt das Trio deshalb wegen Nötigung in 1296 Fällen an - so viele Menschen hätten im dadurch entstandenen Stau gestanden und seien rund eineinhalb Stunden lang an der Weiterfahrt gehindert worden.

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14 Kommentare
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  • Dr. Schönfärber am 31.12.2022 05:24 Uhr / Bewertung:

    Bei unserer linken Richterschaft wird eh nur ein "Dududu, das macht man aber nicht" rauskommen.

  • Der wahre tscharlie am 31.12.2022 14:05 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Dr. Schönfärber

    Wenn dem so wäre, "linken Richterschaft", was natürlich Blödsinn ist, so frage ich mich, ob euch eine "rechte Richterschaft" lieber wäre. Mir jedenfalls nicht.

  • wolfi2 am 31.12.2022 15:49 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Der wahre tscharlie

    ich hätte gern eine Richterschaft die auf keinem Auge blind ist, und das ist sie aktuell auf keinem Fall

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