Kita-Streit: Halbe Stunde Fahrzeit zumutbar
Kitaplatz-Anspruch: Eltern scheitern mit ihren Klagen vor dem Verwaltungsgericht
München - Eine halbstündige Fahrt zur Kindertagesstätte ist für Eltern zumutbar. Das hat das Verwaltungsgericht München Verkehrsmitteln in etwa 30 Minuten erreichbar seien. Doch dem Paar war das zu weit.
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Der seit dem 1. August geltende Rechtsanspruch für ein- und zweijährige Kinder auf Betreuung in einer Kita war laut Urteil durch die Stadt erfüllt. Beide Eltern arbeiten in Vollzeit beim selben Unternehmen, brauchen also die selbe Zeit für das Bringen und Abholen des Kleinen. Wenn sie sich abwechseln, wird dem Gericht zufolge ihr jeweiliger Aufwand reduziert.
Gegen die Entscheidung hat die Kammer Berufung beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zugelassen. In einem vergleichbaren Fall hatten Eltern am Vortag das Verfahren für erledigt erklärt, nachdem die Stadt ihnen vor Prozessbeginn einen zufriedenstellenden Betreuungsplatz anbot. In München gibt es nach Angaben der Stadt etwa zehn Klagen auf Zuweisung eines Kita-Platzes.
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